Hundesteuer

Sie haben einen neuen Hund? - Dann müssen Sie ihn innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme in Ihren Haushalt anmelden, denn alle Hunde, die in Schalksmühle gehalten werden, sind grundsätzlich zu versteuern.

Anmeldungen enthalten u.a. Angaben über Anschaffungsdatum, Alter und Rasse des Hundes.

Wenn Sie Ihren Hund abgeben, oder wenn er gestorben oder entlaufen ist, müssen Sie ihn innerhalb von zwei Wochen abmelden. Dies gilt auch, wenn Sie von Schalksmühle in eine andere Stadt ziehen.
Bei der Abmeldung ist eine tierärztliche Bescheinigung vorzulegen, wenn Ihr Hund eingeschläfert werden musste.

Unter Rathaus online können Sie die An- oder Abmeldung online vornehmen.

In der Hundesteuersatzung der Gemeinde Schalksmühle können Sie nachlesen, bei welchen Hunden eine Steuerermäßigung beantragt werden kann bzw. welche Hunde von der Steuer befreit sind. Entsprechende Nachweise sind bei der Beantragung vorzulegen.  
 

Hier können Sie die Hundesteuergebühr einsehen. 

Gebühr für den Ersatz verlorener/unbrauchbar gewordener Hundesteuermarken: 5,00 €.

  • Sachkundenachweis bei großen Hunden
  • Sachkundenachweis bei gefährlichen Hunden und Nachweis Haftpflichtversicherung
Hundeanmeldung Hundeabmeldung Hundesteueranmeldung Hundesteuerabmeldung

Kontakt

Gemeindeverwaltung Schalksmühle
Rathausplatz 1
58579 Schalksmühle

Öffnungszeiten
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Montag:08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag:08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch:08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag:08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr
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