Für die Haltung von gefährlichen Hunden sowie von Hunden bestimmter Rassen ist eine behördliche Erlaubnis erforderlich.
Bevor Sie einen solchen Hund halten dürfen, muss die örtliche Ordnungsbehörde die entsprechende Genehmigung erteilen.
Welche Hunde als
- gefährliche Hunde oder
- Hunde bestimmter Rassen
eingestuft sind, entnehmen Sie bitte dem Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Hundehaltung.
Den Antrag sowie weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Gemeindeverwaltung.
Bei Fragen zum Verfahren oder zu den Voraussetzungen helfen wir Ihnen gerne weiter.
§ 4 und § 10 des Landeshundegesetzes NRW
- 15-stellige Mikrochipnummer
- Tierhaftpflichtversicherungsnachweis mit Mindestsummen (500.000 EUR für Personenschäden, 250.000 EUR für sonstige Schäden)
- Polizeiliches Führungszeugnis
- Erklärung der ausbruchsicheren Unterbringung
- Sachkundenachweis
| Verwaltungsgebühr | 30,00 EUR - 100,00 EUR |
In Fällen der Vermittlung des Hundes aus einem Tierheim ist ein Nachweis zu erbringen.
Für die Haltung von gefährlichen Hunden sowie von Hunden bestimmter Rassen ist eine behördliche Erlaubnis erforderlich.
Bevor Sie einen solchen Hund halten dürfen, muss die örtliche Ordnungsbehörde die entsprechende Genehmigung erteilen.
Welche Hunde als
- gefährliche Hunde oder
- Hunde bestimmter Rassen
eingestuft sind, entnehmen Sie bitte dem Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Hundehaltung.
Den Antrag sowie weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Gemeindeverwaltung.
Bei Fragen zum Verfahren oder zu den Voraussetzungen helfen wir Ihnen gerne weiter.
§ 4 und § 10 des Landeshundegesetzes NRW
- 15-stellige Mikrochipnummer
- Tierhaftpflichtversicherungsnachweis mit Mindestsummen (500.000 EUR für Personenschäden, 250.000 EUR für sonstige Schäden)
- Polizeiliches Führungszeugnis
- Erklärung der ausbruchsicheren Unterbringung
- Sachkundenachweis
| Verwaltungsgebühr | 30,00 EUR - 100,00 EUR |
In Fällen der Vermittlung des Hundes aus einem Tierheim ist ein Nachweis zu erbringen.
- Anschrift
- 001Rathausplatz 158579Schalksmühle
Nicole
Menz
Arbeitszeit 08:00 - 12:00 Uhr
Montag
08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
- Anschrift
- 001Rathausplatz 158579Schalksmühle
- Telefon
- 02355 84 234
- Fax
- 02355 84-299
- N.Menz@schalksmuehle.de
Hund, Erlaubnis zur Haltung eines gefährlichen Hundes oder Hundes bestimmter Rassen
Für die Haltung von gefährlichen Hunden sowie von Hunden bestimmter Rassen ist eine behördliche Erlaubnis erforderlich.
Bevor Sie einen solchen Hund halten dürfen, muss die örtliche Ordnungsbehörde die entsprechende Genehmigung erteilen.
Welche Hunde als
- gefährliche Hunde oder
- Hunde bestimmter Rassen
eingestuft sind, entnehmen Sie bitte dem Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Hundehaltung.
Den Antrag sowie weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Gemeindeverwaltung.
Bei Fragen zum Verfahren oder zu den Voraussetzungen helfen wir Ihnen gerne weiter.
| Verwaltungsgebühr | 30,00 EUR - 100,00 EUR |
In Fällen der Vermittlung des Hundes aus einem Tierheim ist ein Nachweis zu erbringen.
- 15-stellige Mikrochipnummer
- Tierhaftpflichtversicherungsnachweis mit Mindestsummen (500.000 € für Personenschäden, 250.000 € für sonstige Schäden)
- Polizeiliches Führungszeugnis
- Erklärung der ausbruchsicheren Unterbringung
- Sachkundenachweis
§ 4 und § 10 des Landeshundegesetzes NRW
Kontakt
Gemeindeverwaltung Schalksmühle
Rathausplatz 1
58579
Schalksmühle
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| Montag: | 08:00 - 12:00 Uhr |
| Dienstag: | 08:00 - 12:00 Uhr |
| Mittwoch: | 08:00 - 12:00 Uhr |
| Donnerstag: | 08:00 - 12:00 Uhr |
| Freitag: | 08:00 - 12:00 Uhr |
