Hund, Erlaubnis zur Haltung eines gefährlichen Hundes oder Hundes bestimmter Rassen

Für die Haltung von gefährlichen Hunden sowie von Hunden bestimmter Rassen ist eine behördliche Erlaubnis erforderlich.

Bevor Sie einen solchen Hund halten dürfen, muss die örtliche Ordnungsbehörde die entsprechende Genehmigung erteilen.

Welche Hunde als

  • gefährliche Hunde oder
  • Hunde bestimmter Rassen

eingestuft sind, entnehmen Sie bitte dem Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Hundehaltung.

Den Antrag sowie weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Gemeindeverwaltung.

Bei Fragen zum Verfahren oder zu den Voraussetzungen helfen wir Ihnen gerne weiter.

Verwaltungsgebühr30,00 EUR - 100,00 EUR

In Fällen der Vermittlung des Hundes aus einem Tierheim ist ein Nachweis zu erbringen.

 

 

  • 15-stellige Mikrochipnummer
  • Tierhaftpflichtversicherungsnachweis mit Mindestsummen (500.000 € für Personenschäden, 250.000 € für sonstige Schäden)
  • Polizeiliches Führungszeugnis
  • Erklärung der ausbruchsicheren Unterbringung
  • Sachkundenachweis 

§ 4 und § 10 des Landeshundegesetzes NRW

Kontakt

Gemeindeverwaltung Schalksmühle
Rathausplatz 1
58579 Schalksmühle

Öffnungszeiten
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