Hund, Anzeige der Haltung eines großen Hundes

Wenn Sie einen großen Hund halten, müssen Sie diesen bei der zuständigen Ordnungsbehörde anzeigen.

Als große Hunde gelten Tiere mit

  • einer Widerristhöhe von 40 cm oder mehr
    oder
  • einem Gewicht von 20 kg oder mehr.

Die Anzeige ist gesetzlich vorgeschrieben und muss zeitnah nach Anschaffung oder Zuzug erfolgen.

Einmalige Gebühr25,00 Euro
  • 15-stellige Mikrochipnummer
  • Tierhaftpflichtversicherungsnachweis
  • Sachkundenachweis
  • Jäger gelten als sachkundig (Vorlage des Jagdausweises ist erforderlich)
Sachkundenachweis, Hundehalter, Hundehaltung

Kontakt

Gemeindeverwaltung Schalksmühle
Rathausplatz 1
58579 Schalksmühle

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