Wenn Sie einen großen Hund halten, müssen Sie diesen bei der zuständigen Ordnungsbehörde anzeigen.
Als große Hunde gelten Tiere mit
- einer Widerristhöhe von 40 cm oder mehr
oder - einem Gewicht von 20 kg oder mehr.
Die Anzeige ist gesetzlich vorgeschrieben und muss zeitnah nach Anschaffung oder Zuzug erfolgen.
- 15-stellige Mikrochipnummer
- Tierhaftpflichtversicherungsnachweis
- Sachkundenachweis
- Jäger gelten als sachkundig (Vorlage des Jagdausweises ist erforderlich)
| Einmalige Gebühr | 25,00 Euro |
Wenn Sie einen großen Hund halten, müssen Sie diesen bei der zuständigen Ordnungsbehörde anzeigen.
Als große Hunde gelten Tiere mit
- einer Widerristhöhe von 40 cm oder mehr
oder - einem Gewicht von 20 kg oder mehr.
Die Anzeige ist gesetzlich vorgeschrieben und muss zeitnah nach Anschaffung oder Zuzug erfolgen.
- 15-stellige Mikrochipnummer
- Tierhaftpflichtversicherungsnachweis
- Sachkundenachweis
- Jäger gelten als sachkundig (Vorlage des Jagdausweises ist erforderlich)
| Einmalige Gebühr | 25,00 Euro |
Wenn Sie einen großen Hund halten, müssen Sie diesen bei der zuständigen Ordnungsbehörde anzeigen.
Als große Hunde gelten Tiere mit
- einer Widerristhöhe von 40 cm oder mehr
oder - einem Gewicht von 20 kg oder mehr.
Die Anzeige ist gesetzlich vorgeschrieben und muss zeitnah nach Anschaffung oder Zuzug erfolgen.
- 15-stellige Mikrochipnummer
- Tierhaftpflichtversicherungsnachweis
- Sachkundenachweis
- Jäger gelten als sachkundig (Vorlage des Jagdausweises ist erforderlich)
| Einmalige Gebühr | 25,00 Euro |
- Anschrift
- 001Rathausplatz 158579Schalksmühle
Nicole
Menz
Arbeitszeit 08:00 - 12:00 Uhr
Montag
08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
- Anschrift
- 001Rathausplatz 158579Schalksmühle
- Telefon
- 02355 84 234
- Fax
- 02355 84-299
- N.Menz@schalksmuehle.de
Hund, Anzeige der Haltung eines großen Hundes
Wenn Sie einen großen Hund halten, müssen Sie diesen bei der zuständigen Ordnungsbehörde anzeigen.
Als große Hunde gelten Tiere mit
- einer Widerristhöhe von 40 cm oder mehr
oder - einem Gewicht von 20 kg oder mehr.
Die Anzeige ist gesetzlich vorgeschrieben und muss zeitnah nach Anschaffung oder Zuzug erfolgen.
| Einmalige Gebühr | 25,00 Euro |
- 15-stellige Mikrochipnummer
- Tierhaftpflichtversicherungsnachweis
- Sachkundenachweis
- Jäger gelten als sachkundig (Vorlage des Jagdausweises ist erforderlich)
Kontakt
Gemeindeverwaltung Schalksmühle
Rathausplatz 1
58579
Schalksmühle
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| Dienstag: | 08:00 - 12:00 Uhr |
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| Donnerstag: | 08:00 - 12:00 Uhr |
| Freitag: | 08:00 - 12:00 Uhr |
