Hilfe für Gehörlose erhalten Personen
- mit angeborener oder bis zum 7. Lebensjahr erworbenen Taubheit
- oder Schwerhörigkeit, die an Taubheit grenzt.
Damit Sie Hilfe für Gehörlose erhalten können, ist ein Antrag erforderlich. Der Antrag wird bei der Rentenstelle Schalksmühle gestellt und dann zur Entscheidung an den Landschaftsverband Wesfalen-Lippe weitergeleitet.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe.
Gesetz über die Hilfen für Blinde und Gehörlose (GHBG)
Hilfe für Gehörlose erhalten Personen
- mit angeborener oder bis zum 7. Lebensjahr erworbenen Taubheit
- oder Schwerhörigkeit, die an Taubheit grenzt.
Damit Sie Hilfe für Gehörlose erhalten können, ist ein Antrag erforderlich. Der Antrag wird bei der Rentenstelle Schalksmühle gestellt und dann zur Entscheidung an den Landschaftsverband Wesfalen-Lippe weitergeleitet.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe.
Gesetz über die Hilfen für Blinde und Gehörlose (GHBG)
- Anschrift
- 001Rathausplatz 158579Schalksmühle
Halilovic
Allgemeine Öffnungszeiten Rathaus (Tel. Terminvereinbarung Mo.+Di. Nachmittag)
Montag
08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
- Anschrift
- 001Rathausplatz 158579Schalksmühle
- Telefon
- 02355 84-252
- wohngeldstelle@schalksmuehle.de
Hilfe für Gehörlose
Hilfe für Gehörlose erhalten Personen
- mit angeborener oder bis zum 7. Lebensjahr erworbenen Taubheit
- oder Schwerhörigkeit, die an Taubheit grenzt.
Damit Sie Hilfe für Gehörlose erhalten können, ist ein Antrag erforderlich. Der Antrag wird bei der Rentenstelle Schalksmühle gestellt und dann zur Entscheidung an den Landschaftsverband Wesfalen-Lippe weitergeleitet.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe.
Gesetz über die Hilfen für Blinde und Gehörlose (GHBG)
Kontakt
Gemeindeverwaltung Schalksmühle
Rathausplatz 1
58579
Schalksmühle
| Tag | |
|---|---|
| Montag: | 08:00 - 15:00 Uhr |
| Dienstag: | 08:00 - 15:00 Uhr |
| Mittwoch: | 08:00 - 15:00 Uhr |
| Donnerstag: | 08:00 - 15:00 Uhr |
| Freitag: | 08:00 - 12:00 Uhr |
