- Anschrift
- 001Rathausplatz 158579Schalksmühle
Sonja
Vöbel
Allgemeine Öffnungszeiten Rathaus (Tel. Terminvereinbarung Mo.+Di. Nachmittag)
Montag
08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
- Anschrift
- 001Rathausplatz 158579Schalksmühle
- Telefon
- 02355 84-222
- Fax
- 02355 84-299
- s.voebel@schalksmuehle.de
Gewerbesteuer
Die wichtigste Einnahmequelle der Gemeinde Schalksmühle ist die Gewerbesteuer. Sie basiert auf dem Gewerbeertrag und ist damit konjunkturabhängig. Steuerpflichtig sind diejenigen, die in Schalksmühle einen Gewerbebetrieb führen.
Das zuständige Finanzamt ermittelt anhand der Steuererklärung den Gewerbeertrag und setzt auf dieser Basis den Gewerbesteuermessbetrag fest. Die Gemeindeverwaltung erhält danach einen Grundlagenbescheid, an den sie gebunden ist. Der vom Finanzamt festgelegte Steuermessbetrag wird mit dem Gewerbesteuerhebesatz für das entsprechende Haushaltsjahr multipliziert.
Der Hebesatz wird in der Haushaltssatzung für das jeweilige Haushaltsjahr durch den Gemeinderat festgesetzt. Die vierteljährlichen Vorauszahlungen werden jeweils am 15.02./15.05./15.08. und 15.11. fällig.
Gewerbesteuergesetz
Hier können Sie das Lastschriftmandat in einem Online-Service ausfüllen und direkt an die Gemeindeverwaltung übermitteln.
Bitte füllen Sie den Vordruck am PC, mobilen Endgerät oder handschriftlich aus und senden ihn mit Ihrer Unterschrift an die Gemeindeverwaltung.
Kontakt
Gemeindeverwaltung Schalksmühle
Rathausplatz 1
58579
Schalksmühle
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| Dienstag: | 08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr |
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