Gestattung zum vorübergehenden Betrieb einer Schank- und Speisewirtschaft

Möchten Sie vorübergehend eine Schank- und Speisewirtschaft betreiben, können Sie dafür bei der Gemeinde Schalksmühle formlos einen Antrag auf Gestattung stellen.

Wichtige Punkte:

  • Der Antrag muss schriftlich eingereicht werden.
  • Geben Sie bitte den genauen Zeitraum und den Ort des Betriebs an.
  • Beschreiben Sie kurz, welche Speisen und Getränke angeboten werden.
  • Nach Prüfung durch die Gemeinde erhalten Sie die vorübergehende Genehmigung, die sicherstellt, dass alle gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden (z. B. Hygiene, Jugendschutz, Lärmschutz).

Bei Fragen steht Ihnen gerne die Gemeindeverwaltung zur Verfügung. 

Die Gebühren richten sich nach der Verwaltungsgebührenverordnung des Landes oder nach dem individuellem Veraltungsaufwand.

§ 12 des Gaststättengesetzes

Speisen Getränke Verkauf von Speisen und alkoholischen Getränken

Kontakt

Gemeindeverwaltung Schalksmühle
Rathausplatz 1
58579 Schalksmühle

Öffnungszeiten
Tag
Montag:08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr
Dienstag:08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr
Mittwoch:08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr
Donnerstag:08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr
Freitag:08:30 - 12:00 Uhr
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