Möchten Sie vorübergehend eine Schank- und Speisewirtschaft betreiben, können Sie dafür bei der Gemeinde Schalksmühle formlos einen Antrag auf Gestattung stellen.
Wichtige Punkte:
- Der Antrag muss schriftlich eingereicht werden.
- Geben Sie bitte den genauen Zeitraum und den Ort des Betriebs an.
- Beschreiben Sie kurz, welche Speisen und Getränke angeboten werden.
- Nach Prüfung durch die Gemeinde erhalten Sie die vorübergehende Genehmigung, die sicherstellt, dass alle gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden (z. B. Hygiene, Jugendschutz, Lärmschutz).
Bei Fragen steht Ihnen gerne die Gemeindeverwaltung zur Verfügung.
§ 12 des Gaststättengesetzes
Die Gebühren richten sich nach der Verwaltungsgebührenverordnung des Landes oder nach dem individuellem Veraltungsaufwand.
- Anschrift
- 001Rathausplatz 158579Schalksmühle
Samara
Allgemeine Öffnungszeiten Rathaus (Tel. Terminvereinbarung Mo.+Di. Nachmittag)
Montag
08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
- Anschrift
- 001Rathausplatz 158579Schalksmühle
- Telefon
- 02355 84-256 oder 02355 84-232
- S.Samara@schalksmuehle.de
Gestattung zum vorübergehenden Betrieb einer Schank- und Speisewirtschaft
Möchten Sie vorübergehend eine Schank- und Speisewirtschaft betreiben, können Sie dafür bei der Gemeinde Schalksmühle formlos einen Antrag auf Gestattung stellen.
Wichtige Punkte:
- Der Antrag muss schriftlich eingereicht werden.
- Geben Sie bitte den genauen Zeitraum und den Ort des Betriebs an.
- Beschreiben Sie kurz, welche Speisen und Getränke angeboten werden.
- Nach Prüfung durch die Gemeinde erhalten Sie die vorübergehende Genehmigung, die sicherstellt, dass alle gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden (z. B. Hygiene, Jugendschutz, Lärmschutz).
Bei Fragen steht Ihnen gerne die Gemeindeverwaltung zur Verfügung.
Die Gebühren richten sich nach der Verwaltungsgebührenverordnung des Landes oder nach dem individuellem Veraltungsaufwand.
§ 12 des Gaststättengesetzes
Kontakt
Gemeindeverwaltung Schalksmühle
Rathausplatz 1
58579
Schalksmühle
| Tag | |
|---|---|
| Montag: | 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr |
| Dienstag: | 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr |
| Mittwoch: | 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr |
| Donnerstag: | 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr |
| Freitag: | 08:30 - 12:00 Uhr |
