Gaststättenerlaubnis

Wer ein Gaststättengewerbe betreiben will und beabsichtigt Alkohol zu verabreichen, benötigt eine Gaststättenerlaubnis.

Die Gebühren richten sich nach der Verwaltungsgebührenverordnung des Landes oder nach dem individuellem Veraltungsaufwand. 

  • Antrag auf Erteilung einer Gaststättenerlaubnis
  • Personalausweis oder Reisepass, ggfls. Aufenthaltstitel
  • Grundriss sowie Lageplan der Gaststätte
  • Pachtvertrag
  • Gesundheitszeugnis (Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz)
  • Unterrichtungsnachweis der Industrie- und Handelskammer oder entsprechenden Ausbildungsnachweis (z. B. Köche, Restraurantfachleute, etc.)
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden
  • Gewerbezentralregisterauskunft
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
  • bei Übernahme einer Gaststätte zusätzlich eine Verzichtserklärung des Vorgängers

§ 2 des Gaststättengesetzes (GastG)

Gaststätte Gaststättengewerbe Gaststättenkonzession Ausschank

Kontakt

Gemeindeverwaltung Schalksmühle
Rathausplatz 1
58579 Schalksmühle

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Tag
Montag:08:00 bis 12:00 Uhr und nach Terminvereinbarung 13:30 bis 16:00 Uhr
Dienstag:08:00 bis 12:00 Uhr und nach Terminvereinbarung 13:30 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 17:30 Uhr
Freitag:08:00 bis 12:00 Uhr

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