Fundsachen

Fundsachen können im Fundbüro der Gemeinde Schalksmühle, Zimmer 1, (Bürger- und Kundenbüro) abgegeben oder abgeholt werden. 

Es besteht ein Anspruch der Finder auf Finderlohn. Zudem besteht die Möglichkeit, das Eigentum an der Sache zu erwerben, sofern die Eigentümerin bzw. der Eigentümer der Fundsache diese nicht innerhalb von 6 Monaten abholt. 

Bei Fragen zu Fundsachen wenden Sie sich bitte an die aufgeführten Ansprechpersonen. 


Hier finden Sie eine Liste der aktuellen Fundsachen.

§ 971 Bürgerliches Gesetzbuch

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Kontakt

Gemeindeverwaltung Schalksmühle, Bürger- und Kundenbüro
Rathausplatz 1
58579 Schalksmühle

Öffnungszeiten
Tag
Montag:08:00 bis 12:00 Uhr und nach Terminvereinbarung 13:30 bis 16:00 Uhr
Dienstag:08:00 bis 12:00 Uhr und nach Terminvereinbarung 13:30 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 17:30 Uhr
Freitag:08:00 bis 12:00 Uhr

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