Sie können den Antrag auf Ausstellung eines Führungszeugnisses (früher: "polizeiliches Führungszeugnis") online oder im Bürger- und Kundenbüro stellen.
Für den Online-Antrag benötigen Sie:
- Ihren Personalausweis oder Ihren elektronischen Aufenthaltstitel mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion.
- Ihre 6-stellige PIN.
- Ein geeignetes Smartphone oder ein Kartenlesegerät, um sich online auszuweisen.
- Eine Software für die sichere Verbindung zwischen Ihrem Ausweis und Ihrem Computer, wie z. B. die kostenlose AusweisApp2.
- Wenn Sie Nachweise hochladen müssen, können Sie ein digitales Erfassungsgerät (beispielsweise Scanner oder Digitalkamera) verwenden.
Unterschieden wird zwischen dem einfachen und dem erweiterten Führungszeugnis und zwischen dem privaten und behördlichen.
Die zuständigen Ansprechpersonen informieren Sie gerne über Einzelheiten.
Bundeszentralregistergesetz
- amtliches Ausweisdokument oder Geburtsurkunde
- erweitertes Führungszeugnis: Nachweis über die Notwendigkeit (§ 30a BZRG)
- behördliches Führungszeugnis: Angaben über die Behörde, zuständigen Sachbearbeiter, Aktenzeichen
| Gebühr | 13,00 Euro |
Sie können den Antrag auf Ausstellung eines Führungszeugnisses (früher: "polizeiliches Führungszeugnis") online oder im Bürger- und Kundenbüro stellen.
Für den Online-Antrag benötigen Sie:
- Ihren Personalausweis oder Ihren elektronischen Aufenthaltstitel mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion.
- Ihre 6-stellige PIN.
- Ein geeignetes Smartphone oder ein Kartenlesegerät, um sich online auszuweisen.
- Eine Software für die sichere Verbindung zwischen Ihrem Ausweis und Ihrem Computer, wie z. B. die kostenlose AusweisApp2.
- Wenn Sie Nachweise hochladen müssen, können Sie ein digitales Erfassungsgerät (beispielsweise Scanner oder Digitalkamera) verwenden.
Unterschieden wird zwischen dem einfachen und dem erweiterten Führungszeugnis und zwischen dem privaten und behördlichen.
Die zuständigen Ansprechpersonen informieren Sie gerne über Einzelheiten.
Bundeszentralregistergesetz
- amtliches Ausweisdokument oder Geburtsurkunde
- erweitertes Führungszeugnis: Nachweis über die Notwendigkeit (§ 30a BZRG)
- behördliches Führungszeugnis: Angaben über die Behörde, zuständigen Sachbearbeiter, Aktenzeichen
| Gebühr | 13,00 Euro |
Sie können den Antrag auf Ausstellung eines Führungszeugnisses (früher: "polizeiliches Führungszeugnis") online oder im Bürger- und Kundenbüro stellen.
Für den Online-Antrag benötigen Sie:
- Ihren Personalausweis oder Ihren elektronischen Aufenthaltstitel mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion.
- Ihre 6-stellige PIN.
- Ein geeignetes Smartphone oder ein Kartenlesegerät, um sich online auszuweisen.
- Eine Software für die sichere Verbindung zwischen Ihrem Ausweis und Ihrem Computer, wie z. B. die kostenlose AusweisApp2.
- Wenn Sie Nachweise hochladen müssen, können Sie ein digitales Erfassungsgerät (beispielsweise Scanner oder Digitalkamera) verwenden.
Unterschieden wird zwischen dem einfachen und dem erweiterten Führungszeugnis und zwischen dem privaten und behördlichen.
Die zuständigen Ansprechpersonen informieren Sie gerne über Einzelheiten.
Bundeszentralregistergesetz
- amtliches Ausweisdokument oder Geburtsurkunde
- erweitertes Führungszeugnis: Nachweis über die Notwendigkeit (§ 30a BZRG)
- behördliches Führungszeugnis: Angaben über die Behörde, zuständigen Sachbearbeiter, Aktenzeichen
| Gebühr | 13,00 Euro |
Sie können den Antrag auf Ausstellung eines Führungszeugnisses (früher: "polizeiliches Führungszeugnis") online oder im Bürger- und Kundenbüro stellen.
Für den Online-Antrag benötigen Sie:
- Ihren Personalausweis oder Ihren elektronischen Aufenthaltstitel mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion.
- Ihre 6-stellige PIN.
- Ein geeignetes Smartphone oder ein Kartenlesegerät, um sich online auszuweisen.
- Eine Software für die sichere Verbindung zwischen Ihrem Ausweis und Ihrem Computer, wie z. B. die kostenlose AusweisApp2.
- Wenn Sie Nachweise hochladen müssen, können Sie ein digitales Erfassungsgerät (beispielsweise Scanner oder Digitalkamera) verwenden.
Unterschieden wird zwischen dem einfachen und dem erweiterten Führungszeugnis und zwischen dem privaten und behördlichen.
Die zuständigen Ansprechpersonen informieren Sie gerne über Einzelheiten.
Bundeszentralregistergesetz
- amtliches Ausweisdokument oder Geburtsurkunde
- erweitertes Führungszeugnis: Nachweis über die Notwendigkeit (§ 30a BZRG)
- behördliches Führungszeugnis: Angaben über die Behörde, zuständigen Sachbearbeiter, Aktenzeichen
| Gebühr | 13,00 Euro |
- Anschrift
- 001Rathausplatz 158579Schalksmühle
Isabell
Giontas
Bürger- und Kundenbüro (Online-Terminvereinbarung Mo. + Di. Nachmittag)
Montag
08:00 bis 12:00 Uhr und nach Terminvereinbarung 13:30 bis 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 bis 12:00 Uhr und nach Terminvereinbarung 13:30 bis 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 17:30 Uhr
Freitag
08:00 bis 12:00 Uhr
Freitext
- Anschrift
- 001Rathausplatz 158579Schalksmühle
- Telefon
- 02355/84-239
- i.giontas@schalksmuehle.de
Heike
Scharfenberg
Bürger- und Kundenbüro (Online-Terminvereinbarung Mo. + Di. Nachmittag)
Montag
08:00 bis 12:00 Uhr und nach Terminvereinbarung 13:30 bis 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 bis 12:00 Uhr und nach Terminvereinbarung 13:30 bis 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 17:30 Uhr
Freitag
08:00 bis 12:00 Uhr
Freitext
- Anschrift
- 001Rathausplatz 158579Schalksmühle
- Telefon
- 02355 84-237
- Fax
- 02355 84-243
- H.Scharfenberg@schalksmuehle.de
Kiymet
Yazgan
Bürger- und Kundenbüro (Online-Terminvereinbarung Mo. + Di. Nachmittag)
Montag
08:00 bis 12:00 Uhr und nach Terminvereinbarung 13:30 bis 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 bis 12:00 Uhr und nach Terminvereinbarung 13:30 bis 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 17:30 Uhr
Freitag
08:00 bis 12:00 Uhr
Freitext
- Anschrift
- 001Rathausplatz 158579Schalksmühle
- Telefon
- 02355 84-236
- Fax
- 02355 84-243
- K.yazgan@schalksmuehle.de
Führungszeugnis
Sie können den Antrag auf Ausstellung eines Führungszeugnisses (früher: "polizeiliches Führungszeugnis") online oder im Bürger- und Kundenbüro stellen.
Für den Online-Antrag benötigen Sie:
- Ihren Personalausweis oder Ihren elektronischen Aufenthaltstitel mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion.
- Ihre 6-stellige PIN.
- Ein geeignetes Smartphone oder ein Kartenlesegerät, um sich online auszuweisen.
- Eine Software für die sichere Verbindung zwischen Ihrem Ausweis und Ihrem Computer, wie z. B. die kostenlose AusweisApp2.
- Wenn Sie Nachweise hochladen müssen, können Sie ein digitales Erfassungsgerät (beispielsweise Scanner oder Digitalkamera) verwenden.
Unterschieden wird zwischen dem einfachen und dem erweiterten Führungszeugnis und zwischen dem privaten und behördlichen.
Die zuständigen Ansprechpersonen informieren Sie gerne über Einzelheiten.
| Gebühr | 13,00 Euro |
- amtliches Ausweisdokument oder Geburtsurkunde
- erweitertes Führungszeugnis: Nachweis über die Notwendigkeit (§ 30a BZRG)
- behördliches Führungszeugnis: Angaben über die Behörde, zuständigen Sachbearbeiter, Aktenzeichen
Bundeszentralregistergesetz
Im Online-Portal können Sie mit Ihrem elektronischen Personalausweis oder elektronischem Aufenthaltstitel (eAT) Führungszeugnisse online beantragen.
Hierzu benötigen Sie:
- Ihren Personalausweis oder Ihren elektronischen Aufenthaltstitel mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion.
- Ihre 6-stellige PIN.
- Ein geeignetes Smartphone oder ein Kartenlesegerät, um sich online auszuweisen.
- Eine Software für die sichere Verbindung zwischen Ihrem Ausweis und Ihrem Computer, wie z. B. die kostenlose AusweisApp2.
- Wenn Sie Nachweise hochladen müssen, können Sie ein digitales Erfassungsgerät (beispielsweise Scanner oder Digitalkamera) verwenden.
Kontakt
Gemeindeverwaltung Schalksmühle, Bürger- und Kundenbüro
Rathausplatz 1
58579
Schalksmühle
| Tag | |
|---|---|
| Montag: | 08:00 bis 12:00 Uhr und nach Terminvereinbarung 13:30 bis 16:00 Uhr |
| Dienstag: | 08:00 bis 12:00 Uhr und nach Terminvereinbarung 13:30 bis 16:00 Uhr |
| Mittwoch: | 08:00 bis 12:00 Uhr |
| Donnerstag: | 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 17:30 Uhr |
| Freitag: | 08:00 bis 12:00 Uhr |
Gemeindeverwaltung Schalksmühle, Bürger- und Kundenbüro
Rathausplatz 1
58579
Schalksmühle
| Tag | |
|---|---|
| Montag: | 08:00 bis 12:00 Uhr und nach Terminvereinbarung 13:30 bis 16:00 Uhr |
| Dienstag: | 08:00 bis 12:00 Uhr und nach Terminvereinbarung 13:30 bis 16:00 Uhr |
| Mittwoch: | 08:00 bis 12:00 Uhr |
| Donnerstag: | 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 17:30 Uhr |
| Freitag: | 08:00 bis 12:00 Uhr |
Gemeindeverwaltung Schalksmühle, Bürger- und Kundenbüro
Rathausplatz 1
58579
Schalksmühle
| Tag | |
|---|---|
| Montag: | 08:00 bis 12:00 Uhr und nach Terminvereinbarung 13:30 bis 16:00 Uhr |
| Dienstag: | 08:00 bis 12:00 Uhr und nach Terminvereinbarung 13:30 bis 16:00 Uhr |
| Mittwoch: | 08:00 bis 12:00 Uhr |
| Donnerstag: | 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 17:30 Uhr |
| Freitag: | 08:00 bis 12:00 Uhr |
