Friedhöfe in Schalksmühle
In Schalksmühle gibt es folgende Friedhöfe:
- Kommunaler Friedhof Wippekühl
- Evangelische Friedhöfe: Hülscheid, Heedfeld und Dahlerbrück
Für die kirchlichen Friedhöfe ist das Kreiskirchenamt Lüdenscheid-Plettenberg zuständig.
Friedhof Wippekühl - Informationen für Bürgerinnen und Bürger
Bei der Gemeindeverwaltung erhalten Sie Auskünfte zu:
- Nutzungszeiten und Grabarten (Wahlgrab, Reihengrab, anonymes Grab für Erd- oder Urnenbeisetzungen)
- Bestattungsarten
- Erwerb von Nutzungsrechten
- zulässige Grabgestaltung
Tipp:Im Leitfaden zur Grabauswahl können Sie sich vorab über die verschiedenen Grabarten informieren.
Hinweis: Grabeinfassungen und Grabsteine dürfen nur von zugelassenen Steinmetzbetrieben aufgestellt werden und benötigen eine Genehmigung.
Im Trauerfall übernimmt in der Regel der von Ihnen beauftragte Bestatter die Abstimmung mit der Friedhofsverwaltung und reicht die notwendigen Unterlagen ein (z. B. Sterbeurkunde, Bestattungserklärung).
Weitere Details finden Sie in der Friedhofssatzung und der Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Schalksmühle.
Bestattungsgesetz NRW (BestG NRW)
Friedhofssatzung für die Friedhöfe der Gemeinde Schalksmühle
Friedhofsgebührensatzung für die kommunalen Friedhöfe in Schalksmühle
In einem Trauerfall:
- Sterbeurkunde
- Erklärung über die Beantragung einer Bestattung
| Genehmigungsgebühr für Grabeinfassungen und Grabsteine | 32,00 Euro |
| Benutzung Leichenhalle | 150,00 Euro |
| Benutzung Friedhofskapelle | 300,00 Euro |
Friedhöfe in Schalksmühle
In Schalksmühle gibt es folgende Friedhöfe:
- Kommunaler Friedhof Wippekühl
- Evangelische Friedhöfe: Hülscheid, Heedfeld und Dahlerbrück
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Friedhof Wippekühl - Informationen für Bürgerinnen und Bürger
Bei der Gemeindeverwaltung erhalten Sie Auskünfte zu:
- Nutzungszeiten und Grabarten (Wahlgrab, Reihengrab, anonymes Grab für Erd- oder Urnenbeisetzungen)
- Bestattungsarten
- Erwerb von Nutzungsrechten
- zulässige Grabgestaltung
Tipp:Im Leitfaden zur Grabauswahl können Sie sich vorab über die verschiedenen Grabarten informieren.
Hinweis: Grabeinfassungen und Grabsteine dürfen nur von zugelassenen Steinmetzbetrieben aufgestellt werden und benötigen eine Genehmigung.
Im Trauerfall übernimmt in der Regel der von Ihnen beauftragte Bestatter die Abstimmung mit der Friedhofsverwaltung und reicht die notwendigen Unterlagen ein (z. B. Sterbeurkunde, Bestattungserklärung).
Weitere Details finden Sie in der Friedhofssatzung und der Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Schalksmühle.
Bestattungsgesetz NRW (BestG NRW)
Friedhofssatzung für die Friedhöfe der Gemeinde Schalksmühle
Friedhofsgebührensatzung für die kommunalen Friedhöfe in Schalksmühle
In einem Trauerfall:
- Sterbeurkunde
- Erklärung über die Beantragung einer Bestattung
| Genehmigungsgebühr für Grabeinfassungen und Grabsteine | 32,00 Euro |
| Benutzung Leichenhalle | 150,00 Euro |
| Benutzung Friedhofskapelle | 300,00 Euro |
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- Nutzungszeiten und Grabarten (Wahlgrab, Reihengrab, anonymes Grab für Erd- oder Urnenbeisetzungen)
- Bestattungsarten
- Erwerb von Nutzungsrechten
- zulässige Grabgestaltung
Tipp:Im Leitfaden zur Grabauswahl können Sie sich vorab über die verschiedenen Grabarten informieren.
Hinweis: Grabeinfassungen und Grabsteine dürfen nur von zugelassenen Steinmetzbetrieben aufgestellt werden und benötigen eine Genehmigung.
Im Trauerfall übernimmt in der Regel der von Ihnen beauftragte Bestatter die Abstimmung mit der Friedhofsverwaltung und reicht die notwendigen Unterlagen ein (z. B. Sterbeurkunde, Bestattungserklärung).
Weitere Details finden Sie in der Friedhofssatzung und der Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Schalksmühle.
Bestattungsgesetz NRW (BestG NRW)
Friedhofssatzung für die Friedhöfe der Gemeinde Schalksmühle
Friedhofsgebührensatzung für die kommunalen Friedhöfe in Schalksmühle
In einem Trauerfall:
- Sterbeurkunde
- Erklärung über die Beantragung einer Bestattung
| Genehmigungsgebühr für Grabeinfassungen und Grabsteine | 32,00 Euro |
| Benutzung Leichenhalle | 150,00 Euro |
| Benutzung Friedhofskapelle | 300,00 Euro |
Friedhöfe in Schalksmühle
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- Kommunaler Friedhof Wippekühl
- Evangelische Friedhöfe: Hülscheid, Heedfeld und Dahlerbrück
Für die kirchlichen Friedhöfe ist das Kreiskirchenamt Lüdenscheid-Plettenberg zuständig.
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Bei der Gemeindeverwaltung erhalten Sie Auskünfte zu:
- Nutzungszeiten und Grabarten (Wahlgrab, Reihengrab, anonymes Grab für Erd- oder Urnenbeisetzungen)
- Bestattungsarten
- Erwerb von Nutzungsrechten
- zulässige Grabgestaltung
Tipp:Im Leitfaden zur Grabauswahl können Sie sich vorab über die verschiedenen Grabarten informieren.
Hinweis: Grabeinfassungen und Grabsteine dürfen nur von zugelassenen Steinmetzbetrieben aufgestellt werden und benötigen eine Genehmigung.
Im Trauerfall übernimmt in der Regel der von Ihnen beauftragte Bestatter die Abstimmung mit der Friedhofsverwaltung und reicht die notwendigen Unterlagen ein (z. B. Sterbeurkunde, Bestattungserklärung).
Weitere Details finden Sie in der Friedhofssatzung und der Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Schalksmühle.
Bestattungsgesetz NRW (BestG NRW)
Friedhofssatzung für die Friedhöfe der Gemeinde Schalksmühle
Friedhofsgebührensatzung für die kommunalen Friedhöfe in Schalksmühle
In einem Trauerfall:
- Sterbeurkunde
- Erklärung über die Beantragung einer Bestattung
| Genehmigungsgebühr für Grabeinfassungen und Grabsteine | 32,00 Euro |
| Benutzung Leichenhalle | 150,00 Euro |
| Benutzung Friedhofskapelle | 300,00 Euro |
Friedhöfe in Schalksmühle
In Schalksmühle gibt es folgende Friedhöfe:
- Kommunaler Friedhof Wippekühl
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Für die kirchlichen Friedhöfe ist das Kreiskirchenamt Lüdenscheid-Plettenberg zuständig.
Friedhof Wippekühl - Informationen für Bürgerinnen und Bürger
Bei der Gemeindeverwaltung erhalten Sie Auskünfte zu:
- Nutzungszeiten und Grabarten (Wahlgrab, Reihengrab, anonymes Grab für Erd- oder Urnenbeisetzungen)
- Bestattungsarten
- Erwerb von Nutzungsrechten
- zulässige Grabgestaltung
Tipp:Im Leitfaden zur Grabauswahl können Sie sich vorab über die verschiedenen Grabarten informieren.
Hinweis: Grabeinfassungen und Grabsteine dürfen nur von zugelassenen Steinmetzbetrieben aufgestellt werden und benötigen eine Genehmigung.
Im Trauerfall übernimmt in der Regel der von Ihnen beauftragte Bestatter die Abstimmung mit der Friedhofsverwaltung und reicht die notwendigen Unterlagen ein (z. B. Sterbeurkunde, Bestattungserklärung).
Weitere Details finden Sie in der Friedhofssatzung und der Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Schalksmühle.
Bestattungsgesetz NRW (BestG NRW)
Friedhofssatzung für die Friedhöfe der Gemeinde Schalksmühle
Friedhofsgebührensatzung für die kommunalen Friedhöfe in Schalksmühle
In einem Trauerfall:
- Sterbeurkunde
- Erklärung über die Beantragung einer Bestattung
| Genehmigungsgebühr für Grabeinfassungen und Grabsteine | 32,00 Euro |
| Benutzung Leichenhalle | 150,00 Euro |
| Benutzung Friedhofskapelle | 300,00 Euro |
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In Schalksmühle gibt es folgende Friedhöfe:
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Für die kirchlichen Friedhöfe ist das Kreiskirchenamt Lüdenscheid-Plettenberg zuständig.
Friedhof Wippekühl - Informationen für Bürgerinnen und Bürger
Bei der Gemeindeverwaltung erhalten Sie Auskünfte zu:
- Nutzungszeiten und Grabarten (Wahlgrab, Reihengrab, anonymes Grab für Erd- oder Urnenbeisetzungen)
- Bestattungsarten
- Erwerb von Nutzungsrechten
- zulässige Grabgestaltung
Tipp:Im Leitfaden zur Grabauswahl können Sie sich vorab über die verschiedenen Grabarten informieren.
Hinweis: Grabeinfassungen und Grabsteine dürfen nur von zugelassenen Steinmetzbetrieben aufgestellt werden und benötigen eine Genehmigung.
Im Trauerfall übernimmt in der Regel der von Ihnen beauftragte Bestatter die Abstimmung mit der Friedhofsverwaltung und reicht die notwendigen Unterlagen ein (z. B. Sterbeurkunde, Bestattungserklärung).
Weitere Details finden Sie in der Friedhofssatzung und der Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Schalksmühle.
Bestattungsgesetz NRW (BestG NRW)
Friedhofssatzung für die Friedhöfe der Gemeinde Schalksmühle
Friedhofsgebührensatzung für die kommunalen Friedhöfe in Schalksmühle
In einem Trauerfall:
- Sterbeurkunde
- Erklärung über die Beantragung einer Bestattung
| Genehmigungsgebühr für Grabeinfassungen und Grabsteine | 32,00 Euro |
| Benutzung Leichenhalle | 150,00 Euro |
| Benutzung Friedhofskapelle | 300,00 Euro |
Friedhöfe in Schalksmühle
In Schalksmühle gibt es folgende Friedhöfe:
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- Evangelische Friedhöfe: Hülscheid, Heedfeld und Dahlerbrück
Für die kirchlichen Friedhöfe ist das Kreiskirchenamt Lüdenscheid-Plettenberg zuständig.
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- Nutzungszeiten und Grabarten (Wahlgrab, Reihengrab, anonymes Grab für Erd- oder Urnenbeisetzungen)
- Bestattungsarten
- Erwerb von Nutzungsrechten
- zulässige Grabgestaltung
Tipp:Im Leitfaden zur Grabauswahl können Sie sich vorab über die verschiedenen Grabarten informieren.
Hinweis: Grabeinfassungen und Grabsteine dürfen nur von zugelassenen Steinmetzbetrieben aufgestellt werden und benötigen eine Genehmigung.
Im Trauerfall übernimmt in der Regel der von Ihnen beauftragte Bestatter die Abstimmung mit der Friedhofsverwaltung und reicht die notwendigen Unterlagen ein (z. B. Sterbeurkunde, Bestattungserklärung).
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Friedhofsgebührensatzung für die kommunalen Friedhöfe in Schalksmühle
In einem Trauerfall:
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- Erklärung über die Beantragung einer Bestattung
| Genehmigungsgebühr für Grabeinfassungen und Grabsteine | 32,00 Euro |
| Benutzung Leichenhalle | 150,00 Euro |
| Benutzung Friedhofskapelle | 300,00 Euro |
- Anschrift
- 001Rathausplatz 158579Schalksmühle
Christiane
Dix
Allgemeine Öffnungszeiten Rathaus (Tel. Terminvereinbarung Mo.+Di. Nachmittag)
Montag
08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
- Anschrift
- 001Rathausplatz 158579Schalksmühle
- Telefon
- 02355 84-261
- Fax
- 02355 84-295
- C.Dix@schalksmuehle.de
Friedhofs- und Bestattungswesen
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Hinweis: Grabeinfassungen und Grabsteine dürfen nur von zugelassenen Steinmetzbetrieben aufgestellt werden und benötigen eine Genehmigung.
Im Trauerfall übernimmt in der Regel der von Ihnen beauftragte Bestatter die Abstimmung mit der Friedhofsverwaltung und reicht die notwendigen Unterlagen ein (z. B. Sterbeurkunde, Bestattungserklärung).
Weitere Details finden Sie in der Friedhofssatzung und der Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Schalksmühle.
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| Benutzung Leichenhalle | 150,00 Euro |
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Kontakt
Gemeindeverwaltung Schalksmühle
Rathausplatz 1
58579
Schalksmühle
| Tag | |
|---|---|
| Montag: | 08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr |
| Dienstag: | 08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr |
| Mittwoch: | 08:00 - 12:00 Uhr |
| Donnerstag: | 08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr |
| Freitag: | 08:00 - 12:00 Uhr |
Kreiskirchenamt Lüdenscheid-Plettenberg - Gemeindebüro
Kreiskirchenamt Lüdenscheid-Plettenberg
Hohfuhrstr. 34
58509
Lüdenscheid
