Fischereischein

Fischereischein in Nordrhein-Westfalen – jetzt digital

Wer in Nordrhein-Westfalen die Fischerei ausübt, muss grundsätzlich Inhaber eines gültigen Fischereischeins sein. Ein Fischereischein darf nur Personen erteilt werden, die das 14. Lebensjahr vollendet und die Fischerprüfung erfolgreich abgelegt haben. Nähere Informationen zu den Prüfungsvoraussetzungen erhalten Sie beim Märkischen Kreise.

Seit dem 1. Juli 2026 wird der Fischereischein in NRW digital verwaltet. Wer Fischen möchte, benötigt:

  • Einen gültigen Fischereischein (auf Lebenszeit ausgestellt)
  • Einen Nachweis über die Entrichtung der Fischereiabgabe (jährlich oder für 5 Jahre)

Wichtig: Der Fischereischein ist erst mit gezahlter Abgabe gültig.

Antragstellung:

  • Online über das NRW-Serviceportal mit BundID und eID (Personalausweis + Ausweis-App) für die erstmalige Ausstellung eines Fischereischeins nach bestandener Prüfung oder die Ersatzausstellung eines Fischereischeins (z. B. nach Verlust oder nach einer Namensänderung) .
  • Persönlich im Bürgerbüro.

Ausweisformate:

  • Digitales Zertifikat (Smartphone)
  • Ausdruck
  • Fälschungssichere Scheckkarte (per Post)

Für Prüfungen vor dem 1. Juli 2026:

  • Umtausch erst bei Ablauf des alten Scheins im Bürgerbüro (nicht online möglich).
  • Bereits gezahlte Abgabe wird übertragen.

Ausländerfischereischein

  • Personen, die nicht oder nicht länger als ein Jahr für einen Aufenthalt im Geltungsbereich des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland gemeldet sind.
  • Keine Fischerprüfung erforderlich, wenn Kenntnisse nachgewiesen werden.
  • Die Beantragung eines Jahresfischereischeines (Ausländerfischereischein) kann online über das NRW-Serviceportal oder bei uns im Bürgeramt erfolgen.

Fischereischein mit Begleitung

  • Für Personen, die auf Grund körperlicher, geistiger oder psychischer Behinderung keine Fischerprüfung ablegen können.
  • Erlaubt nur Fischen in Begleitung eines berechtigten Fischereischeininhabers.
  • Beantragung online über das NRW-Serviceportal oder auf dem Postweg beim Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung NRW, Leibnitzstraße 10, 45659 Recklinghausen, Telefon 02361/3050, eMail verbraucherschutz(at)lave.nrw.de, erfolgen.
  • Der Fischereischein mit Begleitung wird auf Lebenszeit erteilt. 
  • Die Gebühr beträgt 30 Euro.

Jugendfischereischein

  • Der Jugendfischereischein wurde im Rahmen der Modernisierung des Fischereischeinwesens als Maßnahme der Entbürokratisierung abgeschafft.
  • Kinder und Jugendliche (10–15 Jahre) dürfen nur in Begleitung einer berechtigten Person angeln.
  • Nachweis: Lichtbildausweis oder Schülerausweis

Fischereiabgabe:

  • Online über das NRW-Serviceportal (Kreditkarte erforderlich) oder vor Ort zahlbar 
  • Gültigkeit: 1 oder 5 Kalenderjahre

Was muss beim Angeln mitgeführt werden?

  • Nachweis des Fischereischeins (digital, Ausdruck oder Scheckkarte)
  • Nachweis der entrichteten Fischereiabgabe (digital oder Ausdruck)
  • Amtlicher Lichtbildausweis (z. B. Personalausweis) – Jugendliche können auch einen Schülerausweis vorlegen
  • Gültiger Fischereierlaubnisschein für das jeweilige Gewässer

Bei Beantragung vor Ort im Bürgerbüro:

Fischereischein auf Lebenszeit30,00 Euro
Nachweis über die Entrichtung der Fischereiabgabe für 5 Jahre50,00 Euro
Nachweis über die Entrichtung der Fischereiabgabe für 1 Jahr22,00 Euro
Ausländerfischereischein für 1 Jahr32,00 Euro

Bei Beantragung eines neuen Fischereischeins online:

Fischereischein auf Lebenszeit18,00 Euro
Nachweis über die Entrichtung der Fischereiabgabe für 5 Jahre42,00 Euro
Nachweis über die Entrichtung der Fischereiabgabe für 1 Jahr14,00 Euro
Ausländerfischereischein für 1 Jahr20,00 Euro

Bitte beachten: Wenn Sie vor dem 1. Juli 2026 bereits im Besitz eines Fischereischeins waren, muss dieser zunächst bei Ablauf der Gültigkeit, vor Ort im Bürgerbüro in einen digitalen Fischereischein umgetauscht werden. Erst danach können die digitalen Funktionen genutzt werden.

Für die Ausstellung des Fischereischeins benötigen wir:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Bescheinigung über die bestandene Fischerprüfung
  • Mit diesem Formular können Sie einen lebenslangen Fischereischein mit Begleitung beantragen, wenn Sie aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung nicht in der Lage sind, die Fischerprüfung abzulegen. Der Schein berechtigt ausschließlich zum Angeln unter Begleitung einer Person mit gültigem Fischereischein.

  • Hier können Sie eine Vollmacht erteilen, damit eine andere Person in Ihrem Namen Verwaltungsleistungen im Bereich des Fischereischeinwesens beantragt – beispielsweise die Erteilung eines Fischereischeins, eines Ausländerfischereischeins, eines Fischereischeins mit Begleitung oder eines Nachweises über die Entrichtung der Fischereiabgabe

Kontakt

Gemeindeverwaltung Schalksmühle, Bürger- und Kundenbüro
Rathausplatz 1
58579 Schalksmühle

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