Eigentumswechsel

Bei einem Eigentumswechsel (z. B. durch Kauf oder Schenkung) wird die Grundsteuer grundsätzlich erst ab dem 1. Januar des Folgejahres dem neuen Eigentümer zugerechnet.

Unabhängig davon bleibt gegenüber der Gemeinde der bisherige Eigentümer bis zum 31.12. des laufenden Jahres zahlungspflichtig.

Käufer/in und Verkäufer/in können gegenüber der Gemeindeverwaltung erklären, dass die Grundbesitzabgaben zum Zeitpunkt des wirtschaftlichen Übergangs von dem neuen Eigentümer / der neuen Eigentümerin übernommen werden. Bitte nutzen Sie dafür den ausgefüllten und unterschriebenen Vordruck "Eigentumswechselanzeige" im Bereich Formulare. 

Grundsteuerbescheid

Die Grundsteuer wird durch Bescheid festgesetzt. In der Regel erhalten Sie diesen gemeinsam mit den Abfallbeseitigungsgebühren

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Gemeindeverwaltung Schalksmühle
Rathausplatz 1
58579 Schalksmühle

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