Erschließungsbeitrag:
Wenn eine Straße, ein Weg oder ein Platz erstmals hergestellt wird, damit Grundstücke bebaut und genutzt werden können, spricht man von einer Erschließungsanlage.
Die Gemeinde ist gesetzlich verpflichtet (§ 127 Baugesetzbuch), einen Teil der dafür entstehenden Kosten auf die Eigentümerinnen und Eigentümer bzw. Erbbauberechtigten der angrenzenden Grundstücke umzulegen.
Straßenbaubeitrag:
Werden bestehende Straßen, Wege oder Plätze erneuert, erweitert oder verbessert, beteiligt die Gemeinde die Eigentümerinnen und Eigentümer bzw. Erbbauberechtigten der angrenzenden Grundstücke an den Kosten. Grundlage ist § 8 des Kommunalabgabengesetzes NRW.
Im Unterschied zum Erschließungsbeitrag geht es hier nicht um die erstmalige Herstellung, sondern um spätere Maßnahmen wie zum Beispiel:
- grundlegende Erneuerung einer Straße
- Ausbau oder Erweiterung
- deutliche Verbesserung der Ausstattung
Für reine Unterhaltungs- oder Reparaturarbeiten wird kein Straßenbaubeitrag erhoben.
Kanalanschlussbeitrag:
Der frühere Kanalanschlussbeitrag ist seit dem 01.01.2020 entfallen. Hintergrund ist die Übernahme des Kanalnetzes durch den Ruhrverband.
Für Grundstücke, die ab dem 01.01.2020 erstmals an die öffentliche Abwasseranlage angeschlossen werden, wird stattdessen eine höhere Kanalbenutzungsgebühr erhoben.
§§ 127- 135 BauGB; § 8 KAG NRW
Satzung über die Erhebung eines Erschließungsbeitrages in der Gemeinde Schalksmühle
Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Schalksmühle
Beitragssatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Schalksmühle
Bei Entstehen der jeweiligen Beitragspflicht erfolgt eine konkrete Berechnung.
- Anschrift
- 001Rathausplatz 158579Schalksmühle
Jessica
Mattausch
Allgemeine Öffnungszeiten Rathaus (Tel. Terminvereinbarung Mo.+Di. Nachmittag)
Montag
08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
- Anschrift
- 001Rathausplatz 158579Schalksmühle
- Telefon
- 02355 84-262
- Fax
- 02355 84-295
- J.Mattausch@schalksmuehle.de
Beitragswesen (Erschließungs-, Straßenbau- und Kanalanschlussbeiträge)
Erschließungsbeitrag:
Wenn eine Straße, ein Weg oder ein Platz erstmals hergestellt wird, damit Grundstücke bebaut und genutzt werden können, spricht man von einer Erschließungsanlage.
Die Gemeinde ist gesetzlich verpflichtet (§ 127 Baugesetzbuch), einen Teil der dafür entstehenden Kosten auf die Eigentümerinnen und Eigentümer bzw. Erbbauberechtigten der angrenzenden Grundstücke umzulegen.
Straßenbaubeitrag:
Werden bestehende Straßen, Wege oder Plätze erneuert, erweitert oder verbessert, beteiligt die Gemeinde die Eigentümerinnen und Eigentümer bzw. Erbbauberechtigten der angrenzenden Grundstücke an den Kosten. Grundlage ist § 8 des Kommunalabgabengesetzes NRW.
Im Unterschied zum Erschließungsbeitrag geht es hier nicht um die erstmalige Herstellung, sondern um spätere Maßnahmen wie zum Beispiel:
- grundlegende Erneuerung einer Straße
- Ausbau oder Erweiterung
- deutliche Verbesserung der Ausstattung
Für reine Unterhaltungs- oder Reparaturarbeiten wird kein Straßenbaubeitrag erhoben.
Kanalanschlussbeitrag:
Der frühere Kanalanschlussbeitrag ist seit dem 01.01.2020 entfallen. Hintergrund ist die Übernahme des Kanalnetzes durch den Ruhrverband.
Für Grundstücke, die ab dem 01.01.2020 erstmals an die öffentliche Abwasseranlage angeschlossen werden, wird stattdessen eine höhere Kanalbenutzungsgebühr erhoben.
Bei Entstehen der jeweiligen Beitragspflicht erfolgt eine konkrete Berechnung.
§§ 127- 135 BauGB; § 8 KAG NRW
Satzung über die Erhebung eines Erschließungsbeitrages in der Gemeinde Schalksmühle
Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Schalksmühle
Beitragssatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Schalksmühle
Kontakt
Gemeindeverwaltung Schalksmühle
Rathausplatz 1
58579
Schalksmühle
| Tag | |
|---|---|
| Montag: | 08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr |
| Dienstag: | 08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr |
| Mittwoch: | 08:00 - 12:00 Uhr |
| Donnerstag: | 08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr |
| Freitag: | 08:00 - 12:00 Uhr |
