Für gefährliche Hunde (§ 3 Landeshundegesetz NRW) und Hunde bestimmter Rassen (§ 10 Landeshundegesetz NRW) gilt grundsätzlich eine Leinen- und Maulkorbpflicht.
Ausnahme:
Hundehalterinnen und Hundehalter können eine Befreiung von der Leinen- und Maulkorbpflicht beantragen, wenn ihr Hund erfolgreich eine Verhaltensprüfung oder einen Wesenstest bestanden hat.
Die entsprechende Ausnahmegenehmigung wird von der örtlichen Ordnungsbehörde erteilt.
§ 5 Abs. 3 S. 1 Landeshundegesetz NRW
Wesenstest / Verhaltensprüfung
| Einmalige Kosten | 25,00 Euro |
Für gefährliche Hunde (§ 3 Landeshundegesetz NRW) und Hunde bestimmter Rassen (§ 10 Landeshundegesetz NRW) gilt grundsätzlich eine Leinen- und Maulkorbpflicht.
Ausnahme:
Hundehalterinnen und Hundehalter können eine Befreiung von der Leinen- und Maulkorbpflicht beantragen, wenn ihr Hund erfolgreich eine Verhaltensprüfung oder einen Wesenstest bestanden hat.
Die entsprechende Ausnahmegenehmigung wird von der örtlichen Ordnungsbehörde erteilt.
§ 5 Abs. 3 S. 1 Landeshundegesetz NRW
Wesenstest / Verhaltensprüfung
| Einmalige Kosten | 25,00 Euro |
- Anschrift
- 001Rathausplatz 158579Schalksmühle
Nicole
Menz
Arbeitszeit 08:00 - 12:00 Uhr
Montag
08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
- Anschrift
- 001Rathausplatz 158579Schalksmühle
- Telefon
- 02355 84 234
- Fax
- 02355 84-299
- N.Menz@schalksmuehle.de
Befreiung von der Maulkorb- und Anleinpflicht
Für gefährliche Hunde (§ 3 Landeshundegesetz NRW) und Hunde bestimmter Rassen (§ 10 Landeshundegesetz NRW) gilt grundsätzlich eine Leinen- und Maulkorbpflicht.
Ausnahme:
Hundehalterinnen und Hundehalter können eine Befreiung von der Leinen- und Maulkorbpflicht beantragen, wenn ihr Hund erfolgreich eine Verhaltensprüfung oder einen Wesenstest bestanden hat.
Die entsprechende Ausnahmegenehmigung wird von der örtlichen Ordnungsbehörde erteilt.
| Einmalige Kosten | 25,00 Euro |
Wesenstest / Verhaltensprüfung
§ 5 Abs. 3 S. 1 Landeshundegesetz NRW
Kontakt
Gemeindeverwaltung Schalksmühle
Rathausplatz 1
58579
Schalksmühle
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