Befreiung von der Maulkorb- und Anleinpflicht

Für gefährliche Hunde (§ 3 Landeshundegesetz NRW) und Hunde bestimmter Rassen (§ 10 Landeshundegesetz NRW) gilt grundsätzlich eine Leinen- und Maulkorbpflicht.

Ausnahme:
Hundehalterinnen und Hundehalter können eine Befreiung von der Leinen- und Maulkorbpflicht beantragen, wenn ihr Hund erfolgreich eine Verhaltensprüfung oder einen Wesenstest bestanden hat.

Die entsprechende Ausnahmegenehmigung wird von der örtlichen Ordnungsbehörde erteilt.

Einmalige Kosten25,00 Euro

Wesenstest / Verhaltensprüfung

§ 5 Abs. 3 S. 1 Landeshundegesetz NRW

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58579 Schalksmühle

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