Befreiung von der Ausweispflicht

Personen, die aufgrund einer umfassenden gesetzlichen Betreuung ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können oder voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung leben, können von der Ausweispflicht befreit werden.

In diesen Fällen ist kein Personalausweis erforderlich.

Stattdessen stellt die Meldebehörde eine offizielle Bescheinigung aus. Dieses gesiegelte Schreiben dient als Nachweis über die Befreiung von der Ausweispflicht.
 

gebührenfrei

  1. Nachweis über die Immobilität (Hausarzt, Krankenhaus, Pflegeheim)
  2. frühere Ausweisdokumente
  3. bei Beantragung durch Dritte: Vollmacht, dass Sie die Befreiung vornehmen müssen
  4. gültiges Ausweisdokument der Person, welche den Antrag vorlegt

§ 1 Abs. 3 des Gesetzes über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis

Kontakt

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Rathausplatz 1
58579 Schalksmühle

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