Auf dem Rathausplatz der Gemeinde Schalksmühle und vor den gemeindlichen Schulen befinden sich Flaggenmaste.
Zu den folgenden Terminen wird regelmäßig geflaggt:
- 27. Januar - Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus (Halbmastbeflaggung bzw. mit Trauerflor)
- 01. Mai - Tag der Arbeit / Tag des Friedens und der Völkerversöhnung (NRW)
- 9. Mai - Europatag
- 23. Mai - Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes (1949)
- 17. Juni - Jahrestag des Volksaufstandes in der ehemaligen DDR (1953)
- 20. Juli - Jahrestag des Attentats auf Hitler (1944), Gedenken an die deutsche Widerstandsbewegung
- 23. August - Jahrestag zur Erinnerung an die Gründung des Landes Nordrhein-Westfalen
- 3. Oktober - Tag der Deutschen Einheit
- zweiter Sonntag vor dem 1. Advent - Volkstrauertag (Halbmastbeflaggung bzw. mit Trauerflor)
Außerdem wird an allen Tagen der allgemeinen Wahlen in Nordrhein-Westfalen geflaggt (Europäisches Parlament, Deutscher Bundestag, Landtag Nordrhein-Westfalen, allgemeine Kommunalwahlen).
Die Gemeinde Schalksmühle kann darüber hinaus aus eigener Entscheidung flaggen, wenn dies aus örtlicher Veranlassung im öffentlichen Interesse geboten oder wünschenswert erscheint.
Die weiteren Beflaggungsanlässe und -tage werden im Einzelfall vom Innenministerium bestimmt und bekannt gegeben.
Haben Sie Interesse, eine Gemeindeflagge zu erwerben? Nehmen Sie einfach Kontakt mit der zuständigen Ansprechperson auf.
- Anschrift
- 001Rathausplatz 158579Schalksmühle
S.
Knappe
Allgemeine Öffnungszeiten Rathaus (Tel. Terminvereinbarung Mo.+Di. Nachmittag)
Montag
08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
- Anschrift
- 001Rathausplatz 158579Schalksmühle
- Telefon
- 02355 84-211
- s.knappe@schalksmuehle.de
Beflaggung
Auf dem Rathausplatz der Gemeinde Schalksmühle und vor den gemeindlichen Schulen befinden sich Flaggenmaste.
Zu den folgenden Terminen wird regelmäßig geflaggt:
- 27. Januar - Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus (Halbmastbeflaggung bzw. mit Trauerflor)
- 01. Mai - Tag der Arbeit / Tag des Friedens und der Völkerversöhnung (NRW)
- 9. Mai - Europatag
- 23. Mai - Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes (1949)
- 17. Juni - Jahrestag des Volksaufstandes in der ehemaligen DDR (1953)
- 20. Juli - Jahrestag des Attentats auf Hitler (1944), Gedenken an die deutsche Widerstandsbewegung
- 23. August - Jahrestag zur Erinnerung an die Gründung des Landes Nordrhein-Westfalen
- 3. Oktober - Tag der Deutschen Einheit
- zweiter Sonntag vor dem 1. Advent - Volkstrauertag (Halbmastbeflaggung bzw. mit Trauerflor)
Außerdem wird an allen Tagen der allgemeinen Wahlen in Nordrhein-Westfalen geflaggt (Europäisches Parlament, Deutscher Bundestag, Landtag Nordrhein-Westfalen, allgemeine Kommunalwahlen).
Die Gemeinde Schalksmühle kann darüber hinaus aus eigener Entscheidung flaggen, wenn dies aus örtlicher Veranlassung im öffentlichen Interesse geboten oder wünschenswert erscheint.
Die weiteren Beflaggungsanlässe und -tage werden im Einzelfall vom Innenministerium bestimmt und bekannt gegeben.
Haben Sie Interesse, eine Gemeindeflagge zu erwerben? Nehmen Sie einfach Kontakt mit der zuständigen Ansprechperson auf.
Kontakt
Gemeindeverwaltung Schalksmühle
Rathausplatz 1
58579
Schalksmühle
| Tag | |
|---|---|
| Montag: | 08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr |
| Dienstag: | 08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr |
| Mittwoch: | 08:00 - 12:00 Uhr |
| Donnerstag: | 08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr |
| Freitag: | 08:00 - 12:00 Uhr |
