Bauleitplanung

Bauleitplanung - Wie sich Schalksmühle entwickelt

Damit sich Schalksmühle geordnet und nachhaltig entwickeln kann, erstellt die Gemeinde sogenannte Bauleitpläne.

Sie legen fest, wie Grundstücke genutzt und bebaut werden dürfen.

Zu den Bauleitplänen gehören:

  • der Flächennutzungsplan
  • die Bebauungspläne

Flächennutzplan - Die langfristige Planung

Der Flächennutzungsplan zeigt die geplante Entwicklung des gesamten Gemeindegebiets.
Er stellt zum Beispiel dar, wo künftig

  • Wohngebiete
  • Gewerbegebiete
  • Grünflächen
  • land- und forstwirtschaftliche Flächen

vorgesehen sind.

Er bildet die Grundlage für die Bebauungspläne und gibt die grundsätzliche Richtung der Ortsentwicklung vor.


Bebauungsplan - Konkrete Regeln für Ihr Grundstück

Der Bebauungsplan gilt für ein bestimmtes Gebiet und enthält verbindliche Vorgaben zur Bebauung.

Er regelt zum Beispiel:

  • welche Nutzung zulässig ist (z. B. Wohnen oder Gewerbe)
  • wie groß und hoch gebaut werden darf
  • wo auf dem Grundstück gebaut werden darf
  • wo Straßen oder Grünflächen vorgesehen sind

Diese Festsetzungen sind rechtsverbindlich und Grundlage für die Erteilung einer Baugenehmigung.


Weitere Informationen

Hier finden Sie ergänzende Informationen:

Bei Fragen zu einem bestimmten Grundstück oder Bauvorhaben helfen wir Ihnen gerne weiter.

Planungsrecht, Flächennutzungsplan

Kontakt

Fachbereichsleiter


 

Gemeindeverwaltung Schalksmühle
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58579 Schalksmühle

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