Sie möchten wissen, ob und wie ein Grundstück in Schalksmühle bebaut werden darf?
Wir beraten Sie gerne zu den planungsrechtlichen Möglichkeiten.
Auskünfte erhalten Sie für Grundstücke:
- im Bereich eines Bebauungsplanes
- innerhalb eines zusammenhängend bebauten Ortsteils
- im Außenbereich
Weiterführende Informationen finden Sie hier:
- Übersicht über die Bauleitpläne der Gemeinde Schalksmühle (PDF)
- Übersicht der Bebauungspläne im Geodatenportal des Märkischen Kreises
- Geodatenportal des Märkischen Kreises
Bauen ohne Baugenehmigung?
Liegt Ihr Grundstück im Bereich eines gültigen Bebauungsplanes, kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Wohnhaus mit Nebenanlagen oder Garagen im sogenannten Freistellungsverfahren (§ 63 BauO NRW) errichtet werden.
Voraussetzung ist, dass alle Vorgaben des Bebauungsplanes vollständig eingehalten werden.
Den entsprechenden Antrag reichen Sie bei der Gemeinde Schalksmühle ein.
Baugenehmigungen
Für die Prüfung und Erteilung von Baugenehmigungen ist der Märkische Kreis zuständig.
Dort erhalten Sie auch Auskünfte zu Bauanträgen.
Sie möchten wissen, ob und wie ein Grundstück in Schalksmühle bebaut werden darf?
Wir beraten Sie gerne zu den planungsrechtlichen Möglichkeiten.
Auskünfte erhalten Sie für Grundstücke:
- im Bereich eines Bebauungsplanes
- innerhalb eines zusammenhängend bebauten Ortsteils
- im Außenbereich
Weiterführende Informationen finden Sie hier:
- Übersicht über die Bauleitpläne der Gemeinde Schalksmühle (PDF)
- Übersicht der Bebauungspläne im Geodatenportal des Märkischen Kreises
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Bauen ohne Baugenehmigung?
Liegt Ihr Grundstück im Bereich eines gültigen Bebauungsplanes, kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Wohnhaus mit Nebenanlagen oder Garagen im sogenannten Freistellungsverfahren (§ 63 BauO NRW) errichtet werden.
Voraussetzung ist, dass alle Vorgaben des Bebauungsplanes vollständig eingehalten werden.
Den entsprechenden Antrag reichen Sie bei der Gemeinde Schalksmühle ein.
Baugenehmigungen
Für die Prüfung und Erteilung von Baugenehmigungen ist der Märkische Kreis zuständig.
Dort erhalten Sie auch Auskünfte zu Bauanträgen.
Sie möchten wissen, ob und wie ein Grundstück in Schalksmühle bebaut werden darf?
Wir beraten Sie gerne zu den planungsrechtlichen Möglichkeiten.
Auskünfte erhalten Sie für Grundstücke:
- im Bereich eines Bebauungsplanes
- innerhalb eines zusammenhängend bebauten Ortsteils
- im Außenbereich
Weiterführende Informationen finden Sie hier:
- Übersicht über die Bauleitpläne der Gemeinde Schalksmühle (PDF)
- Übersicht der Bebauungspläne im Geodatenportal des Märkischen Kreises
- Geodatenportal des Märkischen Kreises
Bauen ohne Baugenehmigung?
Liegt Ihr Grundstück im Bereich eines gültigen Bebauungsplanes, kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Wohnhaus mit Nebenanlagen oder Garagen im sogenannten Freistellungsverfahren (§ 63 BauO NRW) errichtet werden.
Voraussetzung ist, dass alle Vorgaben des Bebauungsplanes vollständig eingehalten werden.
Den entsprechenden Antrag reichen Sie bei der Gemeinde Schalksmühle ein.
Baugenehmigungen
Für die Prüfung und Erteilung von Baugenehmigungen ist der Märkische Kreis zuständig.
Dort erhalten Sie auch Auskünfte zu Bauanträgen.
Sie möchten wissen, ob und wie ein Grundstück in Schalksmühle bebaut werden darf?
Wir beraten Sie gerne zu den planungsrechtlichen Möglichkeiten.
Auskünfte erhalten Sie für Grundstücke:
- im Bereich eines Bebauungsplanes
- innerhalb eines zusammenhängend bebauten Ortsteils
- im Außenbereich
Weiterführende Informationen finden Sie hier:
- Übersicht über die Bauleitpläne der Gemeinde Schalksmühle (PDF)
- Übersicht der Bebauungspläne im Geodatenportal des Märkischen Kreises
- Geodatenportal des Märkischen Kreises
Bauen ohne Baugenehmigung?
Liegt Ihr Grundstück im Bereich eines gültigen Bebauungsplanes, kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Wohnhaus mit Nebenanlagen oder Garagen im sogenannten Freistellungsverfahren (§ 63 BauO NRW) errichtet werden.
Voraussetzung ist, dass alle Vorgaben des Bebauungsplanes vollständig eingehalten werden.
Den entsprechenden Antrag reichen Sie bei der Gemeinde Schalksmühle ein.
Baugenehmigungen
Für die Prüfung und Erteilung von Baugenehmigungen ist der Märkische Kreis zuständig.
Dort erhalten Sie auch Auskünfte zu Bauanträgen.
- Anschrift
- 001Rathausplatz 158579Schalksmühle
Peer
Heinzer
Allgemeine Öffnungszeiten Rathaus (Tel. Terminvereinbarung Mo.+Di. Nachmittag)
Montag
08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
- Anschrift
- 001Rathausplatz 158579Schalksmühle
- Telefon
- 02355 84-266
- Fax
- 02355 84-295
- P.Heinzer@schalksmuehle.de
Jennifer
Pape
Allgemeine Öffnungszeiten Rathaus (Tel. Terminvereinbarung Mo.+Di. Nachmittag)
Montag
08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
- Anschrift
- 001Rathausplatz 158579Schalksmühle
- Telefon
- 02355 84-269
- Fax
- 02355 84-295
- j.pape@schalksmuehle.de
Hohmann
Allgemeine Öffnungszeiten Rathaus (Tel. Terminvereinbarung Mo.+Di. Nachmittag)
Montag
08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
- Anschrift
- 001Rathausplatz 158579Schalksmühle
- Telefon
- 02355 84267
- a.hohmann@schalksmuehle.de
Andreas
Hoppe
Rathaus-Hausmeister
Allgemeine Öffnungszeiten Rathaus (Tel. Terminvereinbarung Mo.+Di. Nachmittag)
Montag
08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
- Anschrift
- 001Rathausplatz 158579Schalksmühle
- Telefon
- 02355 / 84-215
- a.hoppe@schalksmuehle.de
Stefan
Augustin
Allgemeine Öffnungszeiten Rathaus (Tel. Terminvereinbarung Mo.+Di. Nachmittag)
Montag
08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
- Anschrift
- 001Rathausplatz 158579Schalksmühle
- Telefon
- 02355 84-268
- s.augustin@schalksmuehle.de
- Anschrift
- 001Rathausplatz 158579Schalksmühle
Ralf
Bechtel
Allgemeine Öffnungszeiten Rathaus (Tel. Terminvereinbarung Mo.+Di. Nachmittag)
Montag
08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
- Anschrift
- 001Rathausplatz 158579Schalksmühle
- Telefon
- 02355 84-280
- Fax
- 02355 84-295
- R.Bechtel@schalksmuehle.de
Bauanträge, Bauvoranfragen und Baugenehmigung
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Bauen ohne Baugenehmigung?
Liegt Ihr Grundstück im Bereich eines gültigen Bebauungsplanes, kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Wohnhaus mit Nebenanlagen oder Garagen im sogenannten Freistellungsverfahren (§ 63 BauO NRW) errichtet werden.
Voraussetzung ist, dass alle Vorgaben des Bebauungsplanes vollständig eingehalten werden.
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Baugenehmigungen
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Kontakt
Zuständigkeit: Nachrodt-Wiblingwerde, Schalksmühle
Märkischer Kreis - Kreishaus Lüdenscheid
Raum: Kreishaus Lüdenscheid - Raum 502
Heedfelder Straße 45
58509
Lüdenscheid
| Tag | |
|---|---|
| Montag: | Bürgersprechstunde in Schalksmühle ab 14 Uhr (nach telefonischer Voranmeldung) |
Gemeindeverwaltung Schalksmühle
Rathausplatz 1
58579
Schalksmühle
| Tag | |
|---|---|
| Montag: | 08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr |
| Dienstag: | 08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr |
| Mittwoch: | 08:00 - 12:00 Uhr |
| Donnerstag: | 08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr |
| Freitag: | 08:00 - 12:00 Uhr |
