Bauanträge, Bauvoranfragen und Baugenehmigung

Sie möchten wissen, ob und wie ein Grundstück in Schalksmühle bebaut werden darf?
Wir beraten Sie gerne zu den planungsrechtlichen Möglichkeiten.

Auskünfte erhalten Sie für Grundstücke:

  • im Bereich eines Bebauungsplanes
  • innerhalb eines zusammenhängend bebauten Ortsteils
  • im Außenbereich

Weiterführende Informationen finden Sie hier:

Bauen ohne Baugenehmigung?

Liegt Ihr Grundstück im Bereich eines gültigen Bebauungsplanes, kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Wohnhaus mit Nebenanlagen oder Garagen im sogenannten Freistellungsverfahren (§ 63 BauO NRW) errichtet werden.

Voraussetzung ist, dass alle Vorgaben des Bebauungsplanes vollständig eingehalten werden.

Den entsprechenden Antrag reichen Sie bei der Gemeinde Schalksmühle ein.

Baugenehmigungen

Für die Prüfung und Erteilung von Baugenehmigungen ist der Märkische Kreis zuständig.
Dort erhalten Sie auch Auskünfte zu Bauanträgen.

Bauanträge Bauvoranfragen Bauleitplanung Genehmigungsfreistellung

Kontakt

Bauaufsicht und Immissionsschutz Märkischer Kreis

Zuständigkeit: Nachrodt-Wiblingwerde, Schalksmühle

Märkischer Kreis - Kreishaus Lüdenscheid
Raum: Kreishaus Lüdenscheid - Raum 502
Heedfelder Straße 45
58509 Lüdenscheid

Öffnungszeiten
Tag
Montag:Bürgersprechstunde in Schalksmühle ab 14 Uhr (nach telefonischer Voranmeldung)

Fachbereichsleiter


 

Gemeindeverwaltung Schalksmühle
Rathausplatz 1
58579 Schalksmühle

Öffnungszeiten
Tag
Montag:08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag:08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch:08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag:08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr
Freitag:08:00 - 12:00 Uhr
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