Anmeldung nach dem Umzug
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der zuständigen Meldebehörde anmelden.
Die Frist beginnt mit dem tatsächlichen Einzugsdatum.
Umzug mit Kindern
Zieht ein minderjähriges Kind
- erstmals mit einem Elternteil um oder
- wechselt den Lebensmittelpunkt von einem Elternteil zum anderen,
benötigen wir zusätzlich:
- eine Einverständniserklärung aller Sorgeberechtigten
oder - einen Nachweis über das alleinige Sorgerecht.
Das entsprechende Formular stellen wir Ihnen unten im Bereich Formulare zur Verfügung.
Wohnungsgeberbescheinigung
Ihr Wohnungsgeber (z. B. Vermieter oder Eigentümer) ist gesetzlich verpflichtet, Ihren Einzug schriftlich zu bestätigen.
Diese sogenannte Wohnungsgeberbescheinigung müssen Sie bei der Anmeldung vorlegen.
Bitte beachten Sie:
Der Mietvertrag allein ist nicht ausreichend.
Das Formular zur Wohnungsgeberbescheinigung finden Sie als PDF zum Download auf unserer Website.
Ausnahmen von der Meldepflicht
Weitere Wohnung (bis zu 6 Monaten)
Wenn Sie bereits in Deutschland gemeldet sind und zusätzlich eine weitere Wohnung für nicht länger als sechs Monate beziehen, müssen Sie diese zunächst nicht anmelden.
Erst nach Ablauf von sechs Monaten ist eine Anmeldung erforderlich.
Zuzug aus dem Ausland
Wenn Sie im Ausland wohnen und in Deutschland bisher nicht gemeldet sind, müssen Sie sich erst nach einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten anmelden.
Ihren Termin für die Anmeldung können Sie ganz bequem online vereinbaren.
Bundesmeldegesetz
Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO)
- gültiges Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass)
- Geburtsurkunde, wenn kein Ausweisdokument vorhanden ist
- Wohnungsgeberbescheinigung
- ggf. Fahrzeugschein (bei Umzug innerhalb des Märkischen Kreises)
| Bei Adressänderung Fahrzeugschein | 11,10 Euro |
Anmeldung nach dem Umzug
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der zuständigen Meldebehörde anmelden.
Die Frist beginnt mit dem tatsächlichen Einzugsdatum.
Umzug mit Kindern
Zieht ein minderjähriges Kind
- erstmals mit einem Elternteil um oder
- wechselt den Lebensmittelpunkt von einem Elternteil zum anderen,
benötigen wir zusätzlich:
- eine Einverständniserklärung aller Sorgeberechtigten
oder - einen Nachweis über das alleinige Sorgerecht.
Das entsprechende Formular stellen wir Ihnen unten im Bereich Formulare zur Verfügung.
Wohnungsgeberbescheinigung
Ihr Wohnungsgeber (z. B. Vermieter oder Eigentümer) ist gesetzlich verpflichtet, Ihren Einzug schriftlich zu bestätigen.
Diese sogenannte Wohnungsgeberbescheinigung müssen Sie bei der Anmeldung vorlegen.
Bitte beachten Sie:
Der Mietvertrag allein ist nicht ausreichend.
Das Formular zur Wohnungsgeberbescheinigung finden Sie als PDF zum Download auf unserer Website.
Ausnahmen von der Meldepflicht
Weitere Wohnung (bis zu 6 Monaten)
Wenn Sie bereits in Deutschland gemeldet sind und zusätzlich eine weitere Wohnung für nicht länger als sechs Monate beziehen, müssen Sie diese zunächst nicht anmelden.
Erst nach Ablauf von sechs Monaten ist eine Anmeldung erforderlich.
Zuzug aus dem Ausland
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Bundesmeldegesetz
Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO)
- gültiges Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass)
- Geburtsurkunde, wenn kein Ausweisdokument vorhanden ist
- Wohnungsgeberbescheinigung
- ggf. Fahrzeugschein (bei Umzug innerhalb des Märkischen Kreises)
| Bei Adressänderung Fahrzeugschein | 11,10 Euro |
Anmeldung nach dem Umzug
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Umzug mit Kindern
Zieht ein minderjähriges Kind
- erstmals mit einem Elternteil um oder
- wechselt den Lebensmittelpunkt von einem Elternteil zum anderen,
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- eine Einverständniserklärung aller Sorgeberechtigten
oder - einen Nachweis über das alleinige Sorgerecht.
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Wohnungsgeberbescheinigung
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Bitte beachten Sie:
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Ausnahmen von der Meldepflicht
Weitere Wohnung (bis zu 6 Monaten)
Wenn Sie bereits in Deutschland gemeldet sind und zusätzlich eine weitere Wohnung für nicht länger als sechs Monate beziehen, müssen Sie diese zunächst nicht anmelden.
Erst nach Ablauf von sechs Monaten ist eine Anmeldung erforderlich.
Zuzug aus dem Ausland
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Bundesmeldegesetz
Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO)
- gültiges Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass)
- Geburtsurkunde, wenn kein Ausweisdokument vorhanden ist
- Wohnungsgeberbescheinigung
- ggf. Fahrzeugschein (bei Umzug innerhalb des Märkischen Kreises)
| Bei Adressänderung Fahrzeugschein | 11,10 Euro |
- Anschrift
- 001Rathausplatz 158579Schalksmühle
Isabell
Giontas
Bürger- und Kundenbüro (Online-Terminvereinbarung Mo. + Di. Nachmittag)
Montag
08:00 bis 12:00 Uhr und nach Terminvereinbarung 13:30 bis 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 bis 12:00 Uhr und nach Terminvereinbarung 13:30 bis 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 17:30 Uhr
Freitag
08:00 bis 12:00 Uhr
Freitext
- Anschrift
- 001Rathausplatz 158579Schalksmühle
- Telefon
- 02355/84-239
- i.giontas@schalksmuehle.de
Heike
Scharfenberg
Bürger- und Kundenbüro (Online-Terminvereinbarung Mo. + Di. Nachmittag)
Montag
08:00 bis 12:00 Uhr und nach Terminvereinbarung 13:30 bis 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 bis 12:00 Uhr und nach Terminvereinbarung 13:30 bis 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 17:30 Uhr
Freitag
08:00 bis 12:00 Uhr
Freitext
- Anschrift
- 001Rathausplatz 158579Schalksmühle
- Telefon
- 02355 84-237
- Fax
- 02355 84-243
- H.Scharfenberg@schalksmuehle.de
Kiymet
Yazgan
Bürger- und Kundenbüro (Online-Terminvereinbarung Mo. + Di. Nachmittag)
Montag
08:00 bis 12:00 Uhr und nach Terminvereinbarung 13:30 bis 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 bis 12:00 Uhr und nach Terminvereinbarung 13:30 bis 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 17:30 Uhr
Freitag
08:00 bis 12:00 Uhr
Freitext
- Anschrift
- 001Rathausplatz 158579Schalksmühle
- Telefon
- 02355 84-236
- Fax
- 02355 84-243
- K.yazgan@schalksmuehle.de
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Kontakt
Gemeindeverwaltung Schalksmühle, Bürger- und Kundenbüro
Rathausplatz 1
58579
Schalksmühle
| Tag | |
|---|---|
| Montag: | 08:00 bis 12:00 Uhr und nach Terminvereinbarung 13:30 bis 16:00 Uhr |
| Dienstag: | 08:00 bis 12:00 Uhr und nach Terminvereinbarung 13:30 bis 16:00 Uhr |
| Mittwoch: | 08:00 bis 12:00 Uhr |
| Donnerstag: | 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 17:30 Uhr |
| Freitag: | 08:00 bis 12:00 Uhr |
Gemeindeverwaltung Schalksmühle, Bürger- und Kundenbüro
Rathausplatz 1
58579
Schalksmühle
| Tag | |
|---|---|
| Montag: | 08:00 bis 12:00 Uhr und nach Terminvereinbarung 13:30 bis 16:00 Uhr |
| Dienstag: | 08:00 bis 12:00 Uhr und nach Terminvereinbarung 13:30 bis 16:00 Uhr |
| Mittwoch: | 08:00 bis 12:00 Uhr |
| Donnerstag: | 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 17:30 Uhr |
| Freitag: | 08:00 bis 12:00 Uhr |
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|---|---|
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| Dienstag: | 08:00 bis 12:00 Uhr und nach Terminvereinbarung 13:30 bis 16:00 Uhr |
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| Donnerstag: | 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 17:30 Uhr |
| Freitag: | 08:00 bis 12:00 Uhr |
