Anmeldung bei der Meldebehörde

Anmeldung nach dem Umzug

Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der zuständigen Meldebehörde anmelden.

Die Frist beginnt mit dem tatsächlichen Einzugsdatum.


Umzug mit Kindern

Zieht ein minderjähriges Kind

  • erstmals mit einem Elternteil um oder
  • wechselt den Lebensmittelpunkt von einem Elternteil zum anderen,

benötigen wir zusätzlich:

  • eine Einverständniserklärung aller Sorgeberechtigten
    oder
  • einen Nachweis über das alleinige Sorgerecht.

Das entsprechende Formular stellen wir Ihnen unten im Bereich Formulare zur Verfügung.


Wohnungsgeberbescheinigung

Ihr Wohnungsgeber (z. B. Vermieter oder Eigentümer) ist gesetzlich verpflichtet, Ihren Einzug schriftlich zu bestätigen.

Diese sogenannte Wohnungsgeberbescheinigung müssen Sie bei der Anmeldung vorlegen.

Bitte beachten Sie:

Der Mietvertrag allein ist nicht ausreichend.

Das Formular zur Wohnungsgeberbescheinigung finden Sie als PDF zum Download auf unserer Website.


Ausnahmen von der Meldepflicht

Weitere Wohnung (bis zu 6 Monaten)

Wenn Sie bereits in Deutschland gemeldet sind und zusätzlich eine weitere Wohnung für nicht länger als sechs Monate beziehen, müssen Sie diese zunächst nicht anmelden.
Erst nach Ablauf von sechs Monaten ist eine Anmeldung erforderlich.

Zuzug aus dem Ausland

Wenn Sie im Ausland wohnen und in Deutschland bisher nicht gemeldet sind, müssen Sie sich erst nach einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten anmelden.


Ihren Termin für die Anmeldung können Sie ganz bequem online vereinbaren. 

Bei Adressänderung Fahrzeugschein11,10 Euro
  1. gültiges Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass)
  2. Geburtsurkunde, wenn kein Ausweisdokument vorhanden ist
  3. Wohnungsgeberbescheinigung
  4. ggf. Fahrzeugschein (bei Umzug innerhalb des Märkischen Kreises)

Bundesmeldegesetz

Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO)

Anmeldung, Umzug, Wohnsitzanmeldung
Wohnsitzanmeldung

Kontakt

Gemeindeverwaltung Schalksmühle, Bürger- und Kundenbüro
Rathausplatz 1
58579 Schalksmühle

Öffnungszeiten
Tag
Montag:08:00 bis 12:00 Uhr und nach Terminvereinbarung 13:30 bis 16:00 Uhr
Dienstag:08:00 bis 12:00 Uhr und nach Terminvereinbarung 13:30 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 17:30 Uhr
Freitag:08:00 bis 12:00 Uhr

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