Pressemeldung

Bewerber/-innen als Schiedsmann/Schiedsfrau für den Schiedsamtsbezirk I in Schalksmühle gesucht

Das Gemeindegebiet der Gemeinde Schalksmühle ist in zwei Schiedsamtsbezirke eingeteilt. Für den Schiedsamtsbezirk I (links der Volme – Ortsmitte, Strücken, Dahlerbrück, Löh und Umgebung) sucht die Gemeinde Schalksmühle eine neue Schiedsperson, die dann außerdem Vertreter/-in für den Schiedsamtsbezirk II ist. Dieses Ehrenamt „Schiedsperson“ ist ab sofort neu zu besetzen. 

Schiedsamt?  Was ist das eigentlich?

Unter dem Motto „Schlichten statt Richten“ versucht die Schiedsperson Streit zwischen zwei Parteien zu schlichten, ohne dass das Gericht hier bemüht werden muss. Meist handelt es sich um Nachbarschaftsstreitigkeiten, z.B. wegen Überwuchses, Lärm, Abstandsregelungen, Tierhaltung etc. Die Schiedsperson lädt die zerstrittenen Parteien an einen Tisch und versucht, hier zu vermitteln und einen Kompromiss zu finden. In Schalksmühle fallen pro Schiedsamtsbezirk derzeit maximal 5 Schiedsfälle pro Kalenderjahr an.

Die Schiedsperson muss nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. Eine juristische Ausbildung ist hier jedoch keine Voraussetzung.

Welche Voraussetzungen müssen Sie als Bewerber/-in mitbringen?

Sie sollten über 

  • Menschenverstand
  • Einfühlungsvermögen und
  • Freude am Umgang mit anderen Menschen verfügen.
  • Die Fähigkeit, Kompromisse zu finden ist hier von großem Vorteil
  • Fortbildungsbereitschaft

Die Schiedsperson sollte nach dem Schiedsamtsgesetz NRW zwischen 25 und 75 Jahre alt sein, sie darf nicht vorbestraft sein, nicht unter gesetzlicher Betreuung stehen und sich auch nicht in einem Insolvenzverfahren befinden. Weiterhin soll die Person in dem Schiedsamtsbezirk ihren Wohnsitz haben. 

Wie werde ich Schiedsperson?

Wenn Ihre Bewerbung bei der Gemeinde Schalksmühle erfolgreich war, erfolgt die eigentliche Wahl der Schiedsperson durch den Rat der Gemeinde Schalksmühle. Die Amtszeit beträgt 5 Jahre und beginnt ab Bestätigung der Wahl durch das Amtsgericht Lüdenscheid.

Sollten Sie Interesse an der Ausübung dieses Ehrenamtes haben, bewerben Sie sich bitte mit einem kurzen Anschreiben/E-Mail  (gerne auch mit Angabe Ihres Berufes)  bis zum 30.06.2026 bei der 

Gemeinde Schalksmühle
Fachbereich Öffentliche Ordnung
Rathausplatz 1
58579 Schalksmühle. 

Für Rückfragen steht Ihnen die zuständige Sachbearbeiterin, Frau Menz, von Mo. bis Fr. zwischen 08.00 – 12.00 Uhr, gerne unter der Telefonnummer 02355/ 84-234 oder persönlich im Rathaus, Zimmer 23, gerne zur Verfügung. 

 

 

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