Antrag auf Feststellung einer Schwerbehinderung
Sie möchten eine Schwerbehinderung feststellen lassen oder eine Verschlimmerung beantragen?
Zuständig für die Feststellung sind die Kreise und kreisfreien Städte. Für Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Schalksmühle ist der Märkische Kreis verantwortlich.
Antragsformulare (Erstantrag oder Verschlimmerungsantrag) erhalten Sie auch bei der Gemeindeverwaltung Schalksmühle.
Schwerbehindertenausweis
Verlängerung
Ist Ihr Schwerbehindertenausweis abgelaufen oder läuft er in Kürze ab, kann er beim zuständigen Sachbearbeiter der Gemeinde Schalksmühle verlängert werden - für maximal fünf Jahre, sofern im Ausweis noch ein Verlängerungsfeld frei ist.
Ist kein Verlängerungsfeld mehr vorhanden, muss ein neuer Ausweis beantragt werden.
Für die Ausstellung wird ein aktuelles Passfoto benötigt.
Verlust des Ausweises
Bei Verlust des Ausweises oder Beiblatts ist eine schriftliche Verlustmeldung erforderlich. Es genügt eine entsprechende E-Mail an schwerbehindert@maerkischer-kreis.de.
Wenn Sie Ihren Schwerbehindertenausweis verloren haben, kann auf Antrag ein neuer Ausweis durch den Märkischen Kreis ausgestellt werden.
Den Antrag können Sie bei der Gemeinde Schalksmühle stellen.
Online-Antrag
Den Schwerbehindertenausweis können Sie auch direkt online beim Märkischen Kreis beantragen. Da eine Unterschrift erforderlich ist, benötigen Sie hierfür jedoch dennoch einen Drucker.
Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter.
Foto (bei Beantragung und Verlust eines Schwerbehindertenausweises)
Angaben zur Person
Angabe zu gesetzlichen Vertretern sowie Betreuern und Bevollmächtigten
Anschrift Ihrer Krankenkasse
Angaben zur Gesundheitsstörung
Anschrift des Hausarztes und von Fachärzten
Angaben zu Krankenhausbehandlung/en
Angaben zu Rehabilitationsverfahren
Antrag auf Feststellung einer Schwerbehinderung
Sie möchten eine Schwerbehinderung feststellen lassen oder eine Verschlimmerung beantragen?
Zuständig für die Feststellung sind die Kreise und kreisfreien Städte. Für Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Schalksmühle ist der Märkische Kreis verantwortlich.
Antragsformulare (Erstantrag oder Verschlimmerungsantrag) erhalten Sie auch bei der Gemeindeverwaltung Schalksmühle.
Schwerbehindertenausweis
Verlängerung
Ist Ihr Schwerbehindertenausweis abgelaufen oder läuft er in Kürze ab, kann er beim zuständigen Sachbearbeiter der Gemeinde Schalksmühle verlängert werden - für maximal fünf Jahre, sofern im Ausweis noch ein Verlängerungsfeld frei ist.
Ist kein Verlängerungsfeld mehr vorhanden, muss ein neuer Ausweis beantragt werden.
Für die Ausstellung wird ein aktuelles Passfoto benötigt.
Verlust des Ausweises
Bei Verlust des Ausweises oder Beiblatts ist eine schriftliche Verlustmeldung erforderlich. Es genügt eine entsprechende E-Mail an schwerbehindert@maerkischer-kreis.de.
Wenn Sie Ihren Schwerbehindertenausweis verloren haben, kann auf Antrag ein neuer Ausweis durch den Märkischen Kreis ausgestellt werden.
Den Antrag können Sie bei der Gemeinde Schalksmühle stellen.
Online-Antrag
Den Schwerbehindertenausweis können Sie auch direkt online beim Märkischen Kreis beantragen. Da eine Unterschrift erforderlich ist, benötigen Sie hierfür jedoch dennoch einen Drucker.
Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter.
Foto (bei Beantragung und Verlust eines Schwerbehindertenausweises)
Angaben zur Person
Angabe zu gesetzlichen Vertretern sowie Betreuern und Bevollmächtigten
Anschrift Ihrer Krankenkasse
Angaben zur Gesundheitsstörung
Anschrift des Hausarztes und von Fachärzten
Angaben zu Krankenhausbehandlung/en
Angaben zu Rehabilitationsverfahren
- Anschrift
- 001Rathausplatz 158579Schalksmühle
Halilovic
Allgemeine Öffnungszeiten Rathaus (Tel. Terminvereinbarung Mo.+Di. Nachmittag)
Montag
08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
- Anschrift
- 001Rathausplatz 158579Schalksmühle
- Telefon
- 02355 84-252
- wohngeldstelle@schalksmuehle.de
Samara
Allgemeine Öffnungszeiten Rathaus (Tel. Terminvereinbarung Mo.+Di. Nachmittag)
Montag
08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
- Anschrift
- 001Rathausplatz 158579Schalksmühle
- Telefon
- 02355 84-256 oder 02355 84-232
- S.Samara@schalksmuehle.de
Tremmel
Arbeitszeit 08:00 - 12:00 Uhr
Montag
08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
- Anschrift
- 001Rathausplatz 158579Schalksmühle
- Telefon
- 02355 84-256
- soziales@schalksmuehle.de
Schwerbehinderung
Antrag auf Feststellung einer Schwerbehinderung
Sie möchten eine Schwerbehinderung feststellen lassen oder eine Verschlimmerung beantragen?
Zuständig für die Feststellung sind die Kreise und kreisfreien Städte. Für Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Schalksmühle ist der Märkische Kreis verantwortlich.
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Schwerbehindertenausweis
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Verlust des Ausweises
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Online-Antrag
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Kontakt
Gemeindeverwaltung Schalksmühle
Rathausplatz 1
58579
Schalksmühle
| Tag | |
|---|---|
| Montag: | 08:00 - 15:00 Uhr |
| Dienstag: | 08:00 - 15:00 Uhr |
| Mittwoch: | 08:00 - 15:00 Uhr |
| Donnerstag: | 08:00 - 15:00 Uhr |
| Freitag: | 08:00 - 12:00 Uhr |
Gemeindeverwaltung Schalksmühle
Rathausplatz 1
58579
Schalksmühle
| Tag | |
|---|---|
| Montag: | 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr |
| Dienstag: | 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr |
| Mittwoch: | 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr |
| Donnerstag: | 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr |
| Freitag: | 08:30 - 12:00 Uhr |
Gemeindeverwaltung Schalksmühle
Rathausplatz 1
58579
Schalksmühle
| Tag | |
|---|---|
| Montag: | 08:00 - 12:00 Uhr |
| Dienstag: | 08:00 - 12:00 Uhr |
| Mittwoch: | 08:00 - 12:00 Uhr |
| Donnerstag: | 08:00 - 12:00 Uhr |
| Freitag: | 08:00 - 12:00 Uhr |

