Gewässerschutz

Das Wasserrecht regelt die Nutzung und den Schutz von Gewässern wie Flüssen, Bächen, Seen und Grundwasser. Grundlage sind das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und das Landeswassergesetz Nordrhein-Westfalen (LWG).

Da Gewässer unter anderem der Trinkwasserversorgung dienen, hat ihr Schutz hohen Stellenwert. Jede Nutzung – etwa die Einleitung von Schmutz- oder Regenwasser oder Wasserentnahmen – ist grundsätzlich nur mit einer vorherigen Erlaubnis der Unteren Wasserbehörde des Märkischen Kreises zulässig.

Auch die Errichtung oder Änderung von Anlagen in oder an Gewässern, wie Leitungsquerungen, Brücken oder andere bauliche Anlagen nahe der Uferböschung, bedarf einer Genehmigung durch die Untere Wasserbehörde.

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