Die Vaterschaft kann ausschließlich vom Vater selbst in öffentlich beurkundeter Form anerkannt werden. Die Mutter muss der Anerkennung ebenfalls in öffentlich beurkundeter Form zustimmen.
Beide Erklärungen können beim Standesamt oder beim Jugendamt abgegeben werden.
Eine Vaterschaftsanerkennung ist bereits vor der Geburt des Kindes möglich.
Personenstandsgesetz (PStG)
Bitte erkundigen Sie sich beim Standesamt oder der zuständigen Ansprechperson nach den notwendigen Unterlagen.
Die Vaterschaftsanerkennung ist gebührenfrei.
- Anschrift
- 001Rathausplatz 158579Schalksmühle
Claudia
Marstedt
Allgemeine Öffnungszeiten Rathaus (Tel. Terminvereinbarung Mo.+Di. Nachmittag)
Montag
08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
- Anschrift
- 001Rathausplatz 158579Schalksmühle
- Telefon
- 02355 84-219
- Fax
- 02355 84-243
- C.Marstedt@schalksmuehle.de
Vaterschaftsanerkennung
Die Vaterschaft kann ausschließlich vom Vater selbst in öffentlich beurkundeter Form anerkannt werden. Die Mutter muss der Anerkennung ebenfalls in öffentlich beurkundeter Form zustimmen.
Beide Erklärungen können beim Standesamt oder beim Jugendamt abgegeben werden.
Eine Vaterschaftsanerkennung ist bereits vor der Geburt des Kindes möglich.
Die Vaterschaftsanerkennung ist gebührenfrei.
Bitte erkundigen Sie sich beim Standesamt oder der zuständigen Ansprechperson nach den notwendigen Unterlagen.
Personenstandsgesetz (PStG)
Kontakt
Gemeindeverwaltung Schalksmühle - Standesamt
Rathausplatz 1
58579
Schalksmühle
| Tag | |
|---|---|
| Montag: | 08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr |
| Dienstag: | 08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr |
| Mittwoch: | 08:00 - 12:00 Uhr |
| Donnerstag: | 08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr |
| Freitag: | 08:00 - 12:00 Uhr |
