Vaterschaftsanerkennung

Die Vaterschaft kann ausschließlich vom Vater selbst in öffentlich beurkundeter Form anerkannt werden. Die Mutter muss der Anerkennung ebenfalls in öffentlich beurkundeter Form zustimmen.

Beide Erklärungen können beim Standesamt oder beim Jugendamt abgegeben werden.

Eine Vaterschaftsanerkennung ist bereits vor der Geburt des Kindes möglich.

Die Vaterschaftsanerkennung ist gebührenfrei.

Bitte erkundigen Sie sich beim Standesamt oder der zuständigen Ansprechperson nach den notwendigen Unterlagen. 

Personenstandsgesetz (PStG)

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Gemeindeverwaltung Schalksmühle - Standesamt
Rathausplatz 1
58579 Schalksmühle

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