Folgende Personenstandsurkunden können aus den beim Standesamt Schalksmühle geführten Personenstandsregistern ausgestellt werden:
- Geburtsurkunden (Beantragung online unter Formulare möglich - Wichtig: Eine Geburtsurkunde wird beim Standesamt des Geburtsortes beantragt. Zuständig ist daher das Standesamt des Ortes, an dem die Geburt beurkundet wurde.)
- Eheurkunden
- Sterbeurkunden
- Lebenspartnerschaftsurkunden
- beglaubigte Abschriften aus den Personenstandsregistern und mehrsprachige Urkunden
Die Urkunden werden den Personen ausgestellt, auf die sich der Eintrag bezieht sowie deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlingen.
Andere Personen müssen ein rechtliches bzw. berechtigtes Interesse glaubhaft machen.
Personenstandsgesetz (PStG)
Personalausweis oder Reisepass
| Eine Urkunde | 10,00 Euro |
| Zweites oder jedes weitere Exemplar der Urkunde, welches gleichzeitig beantragt wird | 5,00 Euro |
Folgende Personenstandsurkunden können aus den beim Standesamt Schalksmühle geführten Personenstandsregistern ausgestellt werden:
- Geburtsurkunden (Beantragung online unter Formulare möglich - Wichtig: Eine Geburtsurkunde wird beim Standesamt des Geburtsortes beantragt. Zuständig ist daher das Standesamt des Ortes, an dem die Geburt beurkundet wurde.)
- Eheurkunden
- Sterbeurkunden
- Lebenspartnerschaftsurkunden
- beglaubigte Abschriften aus den Personenstandsregistern und mehrsprachige Urkunden
Die Urkunden werden den Personen ausgestellt, auf die sich der Eintrag bezieht sowie deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlingen.
Andere Personen müssen ein rechtliches bzw. berechtigtes Interesse glaubhaft machen.
Personenstandsgesetz (PStG)
Personalausweis oder Reisepass
| Eine Urkunde | 10,00 Euro |
| Zweites oder jedes weitere Exemplar der Urkunde, welches gleichzeitig beantragt wird | 5,00 Euro |
Folgende Personenstandsurkunden können aus den beim Standesamt Schalksmühle geführten Personenstandsregistern ausgestellt werden:
- Geburtsurkunden (Beantragung online unter Formulare möglich - Wichtig: Eine Geburtsurkunde wird beim Standesamt des Geburtsortes beantragt. Zuständig ist daher das Standesamt des Ortes, an dem die Geburt beurkundet wurde.)
- Eheurkunden
- Sterbeurkunden
- Lebenspartnerschaftsurkunden
- beglaubigte Abschriften aus den Personenstandsregistern und mehrsprachige Urkunden
Die Urkunden werden den Personen ausgestellt, auf die sich der Eintrag bezieht sowie deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlingen.
Andere Personen müssen ein rechtliches bzw. berechtigtes Interesse glaubhaft machen.
Personenstandsgesetz (PStG)
Personalausweis oder Reisepass
| Eine Urkunde | 10,00 Euro |
| Zweites oder jedes weitere Exemplar der Urkunde, welches gleichzeitig beantragt wird | 5,00 Euro |
Folgende Personenstandsurkunden können aus den beim Standesamt Schalksmühle geführten Personenstandsregistern ausgestellt werden:
- Geburtsurkunden (Beantragung online unter Formulare möglich - Wichtig: Eine Geburtsurkunde wird beim Standesamt des Geburtsortes beantragt. Zuständig ist daher das Standesamt des Ortes, an dem die Geburt beurkundet wurde.)
- Eheurkunden
- Sterbeurkunden
- Lebenspartnerschaftsurkunden
- beglaubigte Abschriften aus den Personenstandsregistern und mehrsprachige Urkunden
Die Urkunden werden den Personen ausgestellt, auf die sich der Eintrag bezieht sowie deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlingen.
Andere Personen müssen ein rechtliches bzw. berechtigtes Interesse glaubhaft machen.
Personenstandsgesetz (PStG)
Personalausweis oder Reisepass
| Eine Urkunde | 10,00 Euro |
| Zweites oder jedes weitere Exemplar der Urkunde, welches gleichzeitig beantragt wird | 5,00 Euro |
- Anschrift
- 001Rathausplatz 158579Schalksmühle
Claudia
Marstedt
Allgemeine Öffnungszeiten Rathaus (Tel. Terminvereinbarung Mo.+Di. Nachmittag)
Montag
08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
- Anschrift
- 001Rathausplatz 158579Schalksmühle
- Telefon
- 02355 84-219
- Fax
- 02355 84-243
- C.Marstedt@schalksmuehle.de
Urkunden, Ausstellung
Folgende Personenstandsurkunden können aus den beim Standesamt Schalksmühle geführten Personenstandsregistern ausgestellt werden:
- Geburtsurkunden (Beantragung online unter Formulare möglich - Wichtig: Eine Geburtsurkunde wird beim Standesamt des Geburtsortes beantragt. Zuständig ist daher das Standesamt des Ortes, an dem die Geburt beurkundet wurde.)
- Eheurkunden
- Sterbeurkunden
- Lebenspartnerschaftsurkunden
- beglaubigte Abschriften aus den Personenstandsregistern und mehrsprachige Urkunden
Die Urkunden werden den Personen ausgestellt, auf die sich der Eintrag bezieht sowie deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlingen.
Andere Personen müssen ein rechtliches bzw. berechtigtes Interesse glaubhaft machen.
| Eine Urkunde | 10,00 Euro |
| Zweites oder jedes weitere Exemplar der Urkunde, welches gleichzeitig beantragt wird | 5,00 Euro |
Personalausweis oder Reisepass
Personenstandsgesetz (PStG)
Online-Antrag zur Anforderung einer Eheurkunde.
Zur Nutzung dieses Online-Dienstes ist eine Registrierung auf dem BundID-Portal erforderlich.
Online-Antrag zur Anforderung einer Sterbeurkunde.
Zur Nutzung dieses Online-Dienstes ist eine Registrierung auf dem BundID-Portal erforderlich.
Online-Antrag zur Anforderung einer Lebenspartnerschaftsurkunde.
Zur Nutzung dieses Online-Dienstes ist eine Registrierung auf dem BundID-Portal erforderlich.
Online-Antrag zur Anforderung einer Geburtsurkunde. Zur Nutzung dieses Online-Dienstes ist eine Registrierung auf dem BundID-Portal erforderlich.
(Wichtig: Eine Geburtsurkunde wird beim Standesamt des Geburtsortes beantragt. Zuständig ist daher das Standesamt des Ortes, an dem die Geburt beurkundet wurde.)
Kontakt
Gemeindeverwaltung Schalksmühle - Standesamt
Rathausplatz 1
58579
Schalksmühle
| Tag | |
|---|---|
| Montag: | 08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr |
| Dienstag: | 08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr |
| Mittwoch: | 08:00 - 12:00 Uhr |
| Donnerstag: | 08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr |
| Freitag: | 08:00 - 12:00 Uhr |
