Sterbefall, Anzeige

Ein Sterbefall muss spätestens am dritten Werktag nach dem Tod beim zuständigen Standesamt angezeigt werden.

Zuständig ist das Standesamt am Ort des Sterbefalls.

Anzeige Sterbefallgebührenfrei
Sterbeurkunde für Bestattung, Rente, Krankenkasse und Pflegeversicherung gebührenfrei
Jede weitere Urkunde: 
erste weitere Urkunde10,00 Euro
jede weitere, gleichzeitig ausgestellte Urkunde5,00 Euro

 

Sie erhalten im Standesamt Auskunft darüber, welche Unterlagen Sie für die Anzeige eines Sterbefalles benötigen. Bitte nehmen Sie Kontakt auf.

Personenstandsgesetz (PStG)

Tod, Todesfall, gestorben, verstorben, Sterbeurkunde

Kontakt

Gemeindeverwaltung Schalksmühle - Standesamt
Rathausplatz 1
58579 Schalksmühle

Öffnungszeiten
Tag
Montag:08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag:08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch:08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag:08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr
Freitag:08:00 - 12:00 Uhr
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