Schülerfahrkosten

Übernahme von Schülerfahrkosten

Der Schulträger übernimmt die notwendigen Fahrtkosten für Schülerinnen und Schüler, wenn der Schulweg eine bestimmte Mindestentfernung überschreitet.

Diese beträgt:

  • Grundschule (Klassen 1–4): mehr als 2 Kilometer
  • Sekundarstufe I (Klassen 5–10): mehr als 3,5 Kilometer

Maßgeblich ist der kürzeste Weg zwischen der Wohnung und der nächstgelegenen Schule der jeweiligen Schulform.

Schülerfahrkarte – Bestätigung der Anschrift

Für die Beantragung einer Schülerfahrkarte wird in der Regel eine Wohnsitzbestätigung des Einwohnermeldeamtes benötigt.

Bitte kommen Sie hierfür mit dem entsprechenden Vordruck im Bürger- und Kundenbüro vorbei.
Den Vordruck erhalten Sie normalerweise im Sekretariat der jeweiligen Schule.

Bei Fragen zur Kostenübernahme oder zur Ausstellung der Bestätigung wenden Sie sich bitte an die zuständige Ansprechpartnerin oder den zuständigen Ansprechpartner.

Für die Bestätigung der Adresse:

  • amtliches Ausweisdokument
  • Vordruck für Wohnsitzbestätigung (von der Schule)

Verordnung zur Ausführung des § 97 Abs. 4 Schulgesetz

Schülerfahrkostenverordnung (SchfkVO)

Kontakt

Gemeindeverwaltung Schalksmühle
Rathausplatz 1
58579 Schalksmühle

Öffnungszeiten
Tag
Montag:08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag:08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
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