Plakatiergenehmigung

Wer auf dem Gebiet der Gemeinde Schalksmühle für eine Veranstaltung mit Plakaten oder Bannern werben möchte, benötigt vorab eine Plakatiergenehmigung.

Hierbei sind folgende Daten zu nennen:

  • Persönliche Daten des Antragstellers (Vorname, Name, ggf. Firmen- oder Vereinsbezeichnung, Telefonnummer oder E-Mail Adresse)
  • Anlass, Ort der Veranstaltung
  • Datum der Veranstaltung
  • Zeitraum der gewünschten Plakatierung
  • Anzahl der Plakate / Banner
  • Benennung einer verantwortlichen Person

Die Gemeinde Schalksmühle prüft Zeitraum, Ort und Umfang der Plakatierung und ob die Plakate den Straßenverkehr behindern oder gefährden. Bei positivem Ergebnis erhalten Sie die Sondernutzungserlaubnis, jeweils einzelfallbezogen für spezielle Standorte. Außerhalb der zugelassenen Werbeflächen dürfen Sie nicht plakatieren.

gebührenfrei

§ 18 des Straßen- und Wegegesetzes NRW sowie die Sondernutzungssatzung der Gemeinde Schalksmühle

§ 46 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
§ 45 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
§ 32 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
§ 33 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
§ 18 ff. Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG NRW)

Werbung, Erlaubnis zum Anbringen von Plakaten; Erlaubnis zur Plakatierung; Plakate an Straßen; Plakate auf Straßen; Plakatierung; Sondernutzung von Straßen; Sondernutzung von Straßen Erlaubnis zum Anbringen von Plakaten; Plakate im Straßenverkehr; Plakat-Wahlkampf; Sondernutzungserlaubnis; Wahlkampfplakate; Wahlplakate; Werbemitteln

Kontakt

Gemeindeverwaltung Schalksmühle, Bürger- und Kundenbüro
Rathausplatz 1
58579 Schalksmühle

Öffnungszeiten
Tag
Montag:08:00 bis 12:00 Uhr und nach Terminvereinbarung 13:30 bis 16:00 Uhr
Dienstag:08:00 bis 12:00 Uhr und nach Terminvereinbarung 13:30 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 17:30 Uhr
Freitag:08:00 bis 12:00 Uhr

Gemeindeverwaltung Schalksmühle, Bürger- und Kundenbüro
Rathausplatz 1
58579 Schalksmühle

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Dienstag:08:00 bis 12:00 Uhr und nach Terminvereinbarung 13:30 bis 16:00 Uhr
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Donnerstag:08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 17:30 Uhr
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