In bestimmten Lebenssituationen können Sie Ihren Namen oder den Namen Ihres Kindes durch eine Erklärung beim Standesamt ändern. Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Möglichkeiten im Überblick:
Angleichung eines ausländischen Namens
Nach einer Einbürgerung oder wenn sich Ihr Name künftig nach deutschem Recht richtet, können Sie Ihren Namen in eine deutschsprachige Form anpassen.
Die Erklärung erfolgt beim Standesamt Ihres Wohnortes oder beim Standesamt I in Berlin.
Ehename (Familienname in der Ehe)
Ehegatten können bei der Eheschließung einen gemeinsamen Familiennamen (Ehename) bestimmen oder ihre bisherigen Namen behalten. Die Erklärung kann bei der Hochzeit oder auch später beim Standesamt abgegeben werden. Der Ehename ist während der Ehe grundsätzlich unwiderruflich.
Doppelname in der Ehe
Der Ehegatte, dessen Name nicht Ehename wird, kann seinen bisherigen Namen dem Ehenamen voranstellen oder anfügen (Doppelname). Die Erklärung ist jederzeit beim Standesamt möglich. Der Doppelname kann einmal widerrufen werden.
Name für Kinder bei Ehenamen
- Gemeinsame Kinder unter 5 Jahren erhalten automatisch den Ehenamen.
- Kinder ab 5 Jahren können sich durch Erklärung dem Ehenamen anschließen.
Einbenennung (Stiefkind)
Ein sorgeberechtigter Elternteil und dessen Ehegatte können einem minderjährigen Kind ihren Ehenamen erteilen. Die Erklärung erfolgt beim Standesamt. Eine neue Geburtsurkunde kann anschließend ausgestellt werden.
Namenserteilung bei nicht verheirateten Eltern
Die Mutter kann ihrem Kind den Familiennamen des Vaters erteilen.
Dafür sind die Zustimmung des Vaters und - ab 5 Jahren - auch die Zustimmung des Kindes erforderlich.
Wiederannahme eines früheren Namens
Nach Scheidung oder Verwitwung können Sie Ihren Geburtsnamen oder einen früher geführten Namen wieder annehmen. Die Erklärung erfolgt beim Standesamt.
Vertriebene und Spätaussiedler
Vertriebene und Spätaussiedler können ihre Vor- und Familiennamen in eine deutsche Form anpassen.
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Das Standesamt informiert Sie bei Bedarf darüber, welche Unterlagen erforderlich sind.
| Gebühr für Namenserklärung | 21,00 Euro |
| Ausnahmen: | |
| gebührenfrei |
| gebührenfrei |
| gebührenfrei |
- Anschrift
- 001Rathausplatz 158579Schalksmühle
Claudia
Marstedt
Allgemeine Öffnungszeiten Rathaus (Tel. Terminvereinbarung Mo.+Di. Nachmittag)
Montag
08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
- Anschrift
- 001Rathausplatz 158579Schalksmühle
- Telefon
- 02355 84-219
- Fax
- 02355 84-243
- C.Marstedt@schalksmuehle.de
Namensänderung und Namenserklärung
In bestimmten Lebenssituationen können Sie Ihren Namen oder den Namen Ihres Kindes durch eine Erklärung beim Standesamt ändern. Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Möglichkeiten im Überblick:
Angleichung eines ausländischen Namens
Nach einer Einbürgerung oder wenn sich Ihr Name künftig nach deutschem Recht richtet, können Sie Ihren Namen in eine deutschsprachige Form anpassen.
Die Erklärung erfolgt beim Standesamt Ihres Wohnortes oder beim Standesamt I in Berlin.
Ehename (Familienname in der Ehe)
Ehegatten können bei der Eheschließung einen gemeinsamen Familiennamen (Ehename) bestimmen oder ihre bisherigen Namen behalten. Die Erklärung kann bei der Hochzeit oder auch später beim Standesamt abgegeben werden. Der Ehename ist während der Ehe grundsätzlich unwiderruflich.
Doppelname in der Ehe
Der Ehegatte, dessen Name nicht Ehename wird, kann seinen bisherigen Namen dem Ehenamen voranstellen oder anfügen (Doppelname). Die Erklärung ist jederzeit beim Standesamt möglich. Der Doppelname kann einmal widerrufen werden.
Name für Kinder bei Ehenamen
- Gemeinsame Kinder unter 5 Jahren erhalten automatisch den Ehenamen.
- Kinder ab 5 Jahren können sich durch Erklärung dem Ehenamen anschließen.
Einbenennung (Stiefkind)
Ein sorgeberechtigter Elternteil und dessen Ehegatte können einem minderjährigen Kind ihren Ehenamen erteilen. Die Erklärung erfolgt beim Standesamt. Eine neue Geburtsurkunde kann anschließend ausgestellt werden.
Namenserteilung bei nicht verheirateten Eltern
Die Mutter kann ihrem Kind den Familiennamen des Vaters erteilen.
Dafür sind die Zustimmung des Vaters und – ab 5 Jahren – auch die Zustimmung des Kindes erforderlich.
Wiederannahme eines früheren Namens
Nach Scheidung oder Verwitwung können Sie Ihren Geburtsnamen oder einen früher geführten Namen wieder annehmen. Die Erklärung erfolgt beim Standesamt.
Vertriebene und Spätaussiedler
Vertriebene und Spätaussiedler können ihre Vor- und Familiennamen in eine deutsche Form anpassen.
| Gebühr für Namenserklärung | 21,00 Euro |
| Ausnahmen: | |
| gebührenfrei |
| gebührenfrei |
| gebührenfrei |
Das Standesamt informiert Sie bei Bedarf darüber, welche Unterlagen erforderlich sind.
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Kontakt
Gemeindeverwaltung Schalksmühle - Standesamt
Rathausplatz 1
58579
Schalksmühle
| Tag | |
|---|---|
| Montag: | 08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr |
| Dienstag: | 08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr |
| Mittwoch: | 08:00 - 12:00 Uhr |
| Donnerstag: | 08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr |
| Freitag: | 08:00 - 12:00 Uhr |
