Namensänderung und Namenserklärung

In bestimmten Lebenssituationen können Sie Ihren Namen oder den Namen Ihres Kindes durch eine Erklärung beim Standesamt ändern. Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Möglichkeiten im Überblick:

Angleichung eines ausländischen Namens

Nach einer Einbürgerung oder wenn sich Ihr Name künftig nach deutschem Recht richtet, können Sie Ihren Namen in eine deutschsprachige Form anpassen.
Die Erklärung erfolgt beim Standesamt Ihres Wohnortes oder beim Standesamt I in Berlin.

Ehename (Familienname in der Ehe)

Ehegatten können bei der Eheschließung einen gemeinsamen Familiennamen (Ehename) bestimmen oder ihre bisherigen Namen behalten. Die Erklärung kann bei der Hochzeit oder auch später beim Standesamt abgegeben werden. Der Ehename ist während der Ehe grundsätzlich unwiderruflich.

Doppelname in der Ehe

Der Ehegatte, dessen Name nicht Ehename wird, kann seinen bisherigen Namen dem Ehenamen voranstellen oder anfügen (Doppelname). Die Erklärung ist jederzeit beim Standesamt möglich. Der Doppelname kann einmal widerrufen werden.

Name für Kinder bei Ehenamen

  • Gemeinsame Kinder unter 5 Jahren erhalten automatisch den Ehenamen.
  • Kinder ab 5 Jahren können sich durch Erklärung dem Ehenamen anschließen.

Einbenennung (Stiefkind)

Ein sorgeberechtigter Elternteil und dessen Ehegatte können einem minderjährigen Kind ihren Ehenamen erteilen. Die Erklärung erfolgt beim Standesamt. Eine neue Geburtsurkunde kann anschließend ausgestellt werden.

Namenserteilung bei nicht verheirateten Eltern

Die Mutter kann ihrem Kind den Familiennamen des Vaters erteilen.
Dafür sind die Zustimmung des Vaters und – ab 5 Jahren – auch die Zustimmung des Kindes erforderlich.

Wiederannahme eines früheren Namens

Nach Scheidung oder Verwitwung können Sie Ihren Geburtsnamen oder einen früher geführten Namen wieder annehmen. Die Erklärung erfolgt beim Standesamt.

Vertriebene und Spätaussiedler

Vertriebene und Spätaussiedler können ihre Vor- und Familiennamen in eine deutsche Form anpassen.

Gebühr für Namenserklärung21,00 Euro
Ausnahmen: 
  • Bestimmung eines gemeinsamen Ehenamens bei der Eheschließung
gebührenfrei
  • Erklärung eines Doppelname bei der Eheschließung 
gebührenfrei
  • Namenserklärung für Vertriebene und Spätaussiedler
gebührenfrei

 

 

Das Standesamt informiert Sie bei Bedarf darüber, welche Unterlagen erforderlich sind.

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Kontakt

Gemeindeverwaltung Schalksmühle - Standesamt
Rathausplatz 1
58579 Schalksmühle

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