Nachbeurkundungen

Ist ein Deutscher im Ausland geboren oder gestorben bzw. hat ein Deutscher im Ausland die Ehe geschlossen, können diese Personenstandsfälle auf Antrag in den deutschen Standesamtsregistern nachbeurkundet werden.

Aus diesem Register können dann jederzeit deutsche Personenstandsurkunden ausgestellt werden.

Nachbeurkundung einer Geburt oder einer Eheschließung40,00 Euro
Nachbeurkundung eines Sterbefalles21,00 Euro

Das Standesamt informiert Sie bei Bedarf darüber, welche Unterlagen erforderlich sind.

Personenstandsgesetz (PStG)

Kontakt

Gemeindeverwaltung Schalksmühle - Standesamt
Rathausplatz 1
58579 Schalksmühle

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