Ist ein Deutscher im Ausland geboren oder gestorben bzw. hat ein Deutscher im Ausland die Ehe geschlossen, können diese Personenstandsfälle auf Antrag in den deutschen Standesamtsregistern nachbeurkundet werden.
Aus diesem Register können dann jederzeit deutsche Personenstandsurkunden ausgestellt werden.
Personenstandsgesetz (PStG)
Das Standesamt informiert Sie bei Bedarf darüber, welche Unterlagen erforderlich sind.
| Nachbeurkundung einer Geburt oder einer Eheschließung | 40,00 Euro |
| Nachbeurkundung eines Sterbefalles | 21,00 Euro |
Ist ein Deutscher im Ausland geboren oder gestorben bzw. hat ein Deutscher im Ausland die Ehe geschlossen, können diese Personenstandsfälle auf Antrag in den deutschen Standesamtsregistern nachbeurkundet werden.
Aus diesem Register können dann jederzeit deutsche Personenstandsurkunden ausgestellt werden.
Personenstandsgesetz (PStG)
Das Standesamt informiert Sie bei Bedarf darüber, welche Unterlagen erforderlich sind.
| Nachbeurkundung einer Geburt oder einer Eheschließung | 40,00 Euro |
| Nachbeurkundung eines Sterbefalles | 21,00 Euro |
Ist ein Deutscher im Ausland geboren oder gestorben bzw. hat ein Deutscher im Ausland die Ehe geschlossen, können diese Personenstandsfälle auf Antrag in den deutschen Standesamtsregistern nachbeurkundet werden.
Aus diesem Register können dann jederzeit deutsche Personenstandsurkunden ausgestellt werden.
Personenstandsgesetz (PStG)
Das Standesamt informiert Sie bei Bedarf darüber, welche Unterlagen erforderlich sind.
| Nachbeurkundung einer Geburt oder einer Eheschließung | 40,00 Euro |
| Nachbeurkundung eines Sterbefalles | 21,00 Euro |
- Anschrift
- 001Rathausplatz 158579Schalksmühle
Claudia
Marstedt
Allgemeine Öffnungszeiten Rathaus (Tel. Terminvereinbarung Mo.+Di. Nachmittag)
Montag
08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
- Anschrift
- 001Rathausplatz 158579Schalksmühle
- Telefon
- 02355 84-219
- Fax
- 02355 84-243
- C.Marstedt@schalksmuehle.de
Nachbeurkundungen
Ist ein Deutscher im Ausland geboren oder gestorben bzw. hat ein Deutscher im Ausland die Ehe geschlossen, können diese Personenstandsfälle auf Antrag in den deutschen Standesamtsregistern nachbeurkundet werden.
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Kontakt
Gemeindeverwaltung Schalksmühle - Standesamt
Rathausplatz 1
58579
Schalksmühle
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