Der Gemeinde Schalksmühle obliegt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die Abwasserbeseitigungspflicht im Gemeindegebiet. Mit der Kanalnetzübernahme zum 01.01.2020 ist ein Großteil der damit verbundenen Aufgaben auf den Ruhrverband übergegangen. Das öffentliche Kanalnetz besteht aus Mischwasserkanälen, Schmutzwasserkanälen und Regenwasserkanälen einschließlich der zugehörigen Schächte und Bauwerke. Im Mischwassersystem wird das Schmutz- und Niederschlagswasser gemeinsam gesammelt und fortgeleitet, im Trennsystem dagegen wird das Schmutz- und Niederschlagswasser in getrennten Leitungen gesammelt und fortgeleitet.
Der Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage bedarf einer Genehmigung durch die Gemeinde, die sich hinsichtlich der technischen Vorgaben mit dem Ruhrverband abstimmt. Der Antrag auf Herstellung eines Kanalanschlusses ist vom Grundstückseigentümer unter Beifügung eines Lageplanes mit der gewünschten Anschlussstelle bei der Gemeinde, Fachbereich Planen und Bauen, einzureichen.
Der Antrag kann schriftlich oder per E-Mail eingereicht werden und sollte mindestens folgende Angaben enthalten:
- Anschlussnehmer
- Lage des Grundstücks (Gemarkung, Flur, Flurstück, Straße und Nr.)
- Art des anzuschließenden Abwassers (Schmutzwasser, Niederschlagswasser, etc.)
- Sonstige Besonderheiten, z. B. gemeinsame Anschlussleitung o. Ä.
- Lageplan mit Angabe Anschlusspunkt
Ein Muster kann auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden.
Die in der Kanalanschlussgenehmigung enthaltenen Auflagen und Bedingungen sind zu beachten. Zudem ist nach Abschluss der Arbeiten eine Abnahme bzw. eine Fertigstellungsanzeige erforderlich.
Lageplan mit gewünschter Anschlussstelle
| Gebühr für Kanalanschlussgenehmigungen | 24,00 Euro |
Je nach Aufwand können höhere Gebühren anfallen (z. B. bei gewerblichen Bauvorhaben).
- Anschrift
- 001Rathausplatz 158579Schalksmühle
Peer
Heinzer
Allgemeine Öffnungszeiten Rathaus (Tel. Terminvereinbarung Mo.+Di. Nachmittag)
Montag
08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
- Anschrift
- 001Rathausplatz 158579Schalksmühle
- Telefon
- 02355 84-266
- Fax
- 02355 84-295
- P.Heinzer@schalksmuehle.de
Jennifer
Pape
Allgemeine Öffnungszeiten Rathaus (Tel. Terminvereinbarung Mo.+Di. Nachmittag)
Montag
08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
- Anschrift
- 001Rathausplatz 158579Schalksmühle
- Telefon
- 02355 84-269
- Fax
- 02355 84-295
- j.pape@schalksmuehle.de
Hohmann
Allgemeine Öffnungszeiten Rathaus (Tel. Terminvereinbarung Mo.+Di. Nachmittag)
Montag
08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
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Mittwoch
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- Anschrift
- 001Rathausplatz 158579Schalksmühle
- Telefon
- 02355 84267
- a.hohmann@schalksmuehle.de
Andreas
Hoppe
Rathaus-Hausmeister
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- Anschrift
- 001Rathausplatz 158579Schalksmühle
- Telefon
- 02355 / 84-215
- a.hoppe@schalksmuehle.de
Stefan
Augustin
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Freitag
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- 001Rathausplatz 158579Schalksmühle
- Telefon
- 02355 84-268
- s.augustin@schalksmuehle.de
Kanalanschluss
Der Gemeinde Schalksmühle obliegt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die Abwasserbeseitigungspflicht im Gemeindegebiet. Mit der Kanalnetzübernahme zum 01.01.2020 ist ein Großteil der damit verbundenen Aufgaben auf den Ruhrverband übergegangen. Das öffentliche Kanalnetz besteht aus Mischwasserkanälen, Schmutzwasserkanälen und Regenwasserkanälen einschließlich der zugehörigen Schächte und Bauwerke. Im Mischwassersystem wird das Schmutz- und Niederschlagswasser gemeinsam gesammelt und fortgeleitet, im Trennsystem dagegen wird das Schmutz- und Niederschlagswasser in getrennten Leitungen gesammelt und fortgeleitet.
Der Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage bedarf einer Genehmigung durch die Gemeinde, die sich hinsichtlich der technischen Vorgaben mit dem Ruhrverband abstimmt. Der Antrag auf Herstellung eines Kanalanschlusses ist vom Grundstückseigentümer unter Beifügung eines Lageplanes mit der gewünschten Anschlussstelle bei der Gemeinde, Fachbereich Planen und Bauen, einzureichen.
Der Antrag kann schriftlich oder per E-Mail eingereicht werden und sollte mindestens folgende Angaben enthalten:
- Anschlussnehmer
- Lage des Grundstücks (Gemarkung, Flur, Flurstück, Straße und Nr.)
- Art des anzuschließenden Abwassers (Schmutzwasser, Niederschlagswasser, etc.)
- Sonstige Besonderheiten, z. B. gemeinsame Anschlussleitung o. Ä.
- Lageplan mit Angabe Anschlusspunkt
Ein Muster kann auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden.
Die in der Kanalanschlussgenehmigung enthaltenen Auflagen und Bedingungen sind zu beachten. Zudem ist nach Abschluss der Arbeiten eine Abnahme bzw. eine Fertigstellungsanzeige erforderlich.
| Gebühr für Kanalanschlussgenehmigungen | 24,00 Euro |
Je nach Aufwand können höhere Gebühren anfallen (z. B. bei gewerblichen Bauvorhaben).
Lageplan mit gewünschter Anschlussstelle
