Geburt, Anmeldung

Die Geburt eines Kindes ist innerhalb einer Woche beim zuständigen Standesamt anzuzeigen.

Zuständig ist das Standesamt des Geburtsortes.

Anmeldung der Geburtgebührenfrei
Bescheinigungen für das Kindergeld, Elterngeld und die Mutterschaftshilfe gebührenfrei
Jede weitere Urkunde ist gebührenpflichtig 
  • erste Urkunde
  • jede weitere gleichzeitig ausgestellte Urkunde
10,00 Euro
5,00 Euro

Die für die Anmeldung einer Geburt mitzubringenden Unterlagen sind beim Standesamt zu erfragen. 

Personenstandsgesetz (PStG)

Baby, Neugeborene

Kontakt

Gemeindeverwaltung Schalksmühle - Standesamt
Rathausplatz 1
58579 Schalksmühle

Öffnungszeiten
Tag
Montag:08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag:08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch:08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag:08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr
Freitag:08:00 - 12:00 Uhr
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