Die Geburt eines Kindes ist innerhalb einer Woche beim zuständigen Standesamt anzuzeigen.
Zuständig ist das Standesamt des Geburtsortes.
Personenstandsgesetz (PStG)
Die für die Anmeldung einer Geburt mitzubringenden Unterlagen sind beim Standesamt zu erfragen.
| Anmeldung der Geburt | gebührenfrei |
| Bescheinigungen für das Kindergeld, Elterngeld und die Mutterschaftshilfe | gebührenfrei |
| Jede weitere Urkunde ist gebührenpflichtig | |
| 10,00 Euro 5,00 Euro |
- Anschrift
- 001Rathausplatz 158579Schalksmühle
Claudia
Marstedt
Allgemeine Öffnungszeiten Rathaus (Tel. Terminvereinbarung Mo.+Di. Nachmittag)
Montag
08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
- Anschrift
- 001Rathausplatz 158579Schalksmühle
- Telefon
- 02355 84-219
- Fax
- 02355 84-243
- C.Marstedt@schalksmuehle.de
Geburt, Anmeldung
Die Geburt eines Kindes ist innerhalb einer Woche beim zuständigen Standesamt anzuzeigen.
Zuständig ist das Standesamt des Geburtsortes.
| Anmeldung der Geburt | gebührenfrei |
| Bescheinigungen für das Kindergeld, Elterngeld und die Mutterschaftshilfe | gebührenfrei |
| Jede weitere Urkunde ist gebührenpflichtig | |
| 10,00 Euro 5,00 Euro |
Die für die Anmeldung einer Geburt mitzubringenden Unterlagen sind beim Standesamt zu erfragen.
Personenstandsgesetz (PStG)
Kontakt
Gemeindeverwaltung Schalksmühle - Standesamt
Rathausplatz 1
58579
Schalksmühle
| Tag | |
|---|---|
| Montag: | 08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr |
| Dienstag: | 08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr |
| Mittwoch: | 08:00 - 12:00 Uhr |
| Donnerstag: | 08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr |
| Freitag: | 08:00 - 12:00 Uhr |
