Ehefähigkeitszeugnis

Das Ehefähigkeitszeugnis wird häufig für eine Eheschließung eines deutschen Staatsangehörigen im Ausland benötigt. Es bescheinigt, dass der geplanten Eheschließung nach deutschem Recht keine Ehehindernisse entgegenstehen.

Das Ehefähigkeitszeugnis kann beim Standesamt des Wohnortes beantragt werden.

  • Ehefähigkeitszeugnis deutsches Recht40,00 Euro
    Ehefähigkeitszeugnis ausländisches recht66,00 Euro

     

     

Erfragen Sie bitte beim Standesamt, welche Unterlagen für den den Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses erforderlich sind.

Da verschiedene Unterlagen von beiden Verlobten benötigt werden, wenden Sie sich bitte frühzeitig an das Standesamt. 

Personenstandsgesetz (PStG)

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Gemeindeverwaltung Schalksmühle - Standesamt
Rathausplatz 1
58579 Schalksmühle

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