Das Ehefähigkeitszeugnis wird häufig für eine Eheschließung eines deutschen Staatsangehörigen im Ausland benötigt. Es bescheinigt, dass der geplanten Eheschließung nach deutschem Recht keine Ehehindernisse entgegenstehen.
Das Ehefähigkeitszeugnis kann beim Standesamt des Wohnortes beantragt werden.
Personenstandsgesetz (PStG)
Erfragen Sie bitte beim Standesamt, welche Unterlagen für den den Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses erforderlich sind.
Da verschiedene Unterlagen von beiden Verlobten benötigt werden, wenden Sie sich bitte frühzeitig an das Standesamt.
Ehefähigkeitszeugnis deutsches Recht 40,00 Euro Ehefähigkeitszeugnis ausländisches recht 66,00 Euro
Das Ehefähigkeitszeugnis wird häufig für eine Eheschließung eines deutschen Staatsangehörigen im Ausland benötigt. Es bescheinigt, dass der geplanten Eheschließung nach deutschem Recht keine Ehehindernisse entgegenstehen.
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Personenstandsgesetz (PStG)
Erfragen Sie bitte beim Standesamt, welche Unterlagen für den den Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses erforderlich sind.
Da verschiedene Unterlagen von beiden Verlobten benötigt werden, wenden Sie sich bitte frühzeitig an das Standesamt.
Ehefähigkeitszeugnis deutsches Recht 40,00 Euro Ehefähigkeitszeugnis ausländisches recht 66,00 Euro
Das Ehefähigkeitszeugnis wird häufig für eine Eheschließung eines deutschen Staatsangehörigen im Ausland benötigt. Es bescheinigt, dass der geplanten Eheschließung nach deutschem Recht keine Ehehindernisse entgegenstehen.
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Personenstandsgesetz (PStG)
Erfragen Sie bitte beim Standesamt, welche Unterlagen für den den Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses erforderlich sind.
Da verschiedene Unterlagen von beiden Verlobten benötigt werden, wenden Sie sich bitte frühzeitig an das Standesamt.
Ehefähigkeitszeugnis deutsches Recht 40,00 Euro Ehefähigkeitszeugnis ausländisches recht 66,00 Euro
Das Ehefähigkeitszeugnis wird häufig für eine Eheschließung eines deutschen Staatsangehörigen im Ausland benötigt. Es bescheinigt, dass der geplanten Eheschließung nach deutschem Recht keine Ehehindernisse entgegenstehen.
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- Anschrift
- 001Rathausplatz 158579Schalksmühle
Claudia
Marstedt
Allgemeine Öffnungszeiten Rathaus (Tel. Terminvereinbarung Mo.+Di. Nachmittag)
Montag
08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
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Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
- Anschrift
- 001Rathausplatz 158579Schalksmühle
- Telefon
- 02355 84-219
- Fax
- 02355 84-243
- C.Marstedt@schalksmuehle.de
Ehefähigkeitszeugnis
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Kontakt
Gemeindeverwaltung Schalksmühle - Standesamt
Rathausplatz 1
58579
Schalksmühle
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