Grundsicherungsgeld

Ab dem 1. Juli 2026 wird das Bürgergeld durch das Grundsicherungsgeld ersetzt. 

Mit dem Begriff Grundsicherung für Arbeitsuchende wird eine staatliche Sozialleistung für arbeitsuchende Menschen bezeichnet. Sie soll ihnen dabei helfen, ihren Lebensunterhalt zu decken, wenn die eigenen Mittel dafür nicht ausreichen.

Wer Grundsicherung für Arbeitsuchende bekommt, wird in eine Regelbedarfsstufe eingruppiert. Diese Einteilung berücksichtigt die persönliche Situation – zum Beispiel, ob eine Person alleinstehend ist oder mit ihrer Familie zusammenlebt und deshalb mehr Unterstützung braucht.

Die Grundsicherung unterstützt Menschen dabei, möglichst schnell wieder eigenes Einkommen zu erzielen und dauerhaft unabhängig von Leistungen zu werden. 

Das Grundsicherungsgeld wird aus Steuermitteln finanziert. Diese Leistung kann beim zuständigen Jobcenter beantragt werden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit und auf der Homepage des Jobcenters Märkischer Kreis.

Sozialgesetzbuch II (SGB II)

Arbeitslosengeld II
Bürgergeld
Menü