Beglaubigungen

Beglaubigungen

Eine Beglaubigung ist eine amtliche Bestätigung, dass eine Kopie oder Abschrift mit dem Originaldokument übereinstimmt.

Wichtig zu wissen:

  • Ihre Dokumente können nur beglaubigt werden, wenn das Original von einer deutschen Behörde ausgestellt wurde oder die Kopie für eine deutsche Behörde benötigt wird.
  • In allen anderen Fällen ist ein Notar die richtige Ansprechperson.
  • Unterschriften können nur dann beglaubigt werden, wenn das unterschriebene Dokument bei einer deutschen Behörde eingereicht werden soll. Die Unterschrift muss in Anwesenheit unserer Sachbearbeiterinnen oder Sachbearbeiter erfolgen.

So stellen Sie sicher, dass Ihre Unterlagen offiziell anerkannt werden.

Beglaubigungen für Rentenzwecke

Wenn Sie beglaubigte Kopien für die Rentenversicherung benötigen, können Sie diese gebührenfrei direkt in der Rentenstelle erstellen lassen.

Für Beglaubigungen rund um Ihre Rente wenden Sie sich bitte direkt an die Rentenstelle.

Ansprechperson:
Frau Halilovic
Tel: 02355 84 - 252
e.halilovic(at)schalksmuehle.de

BeglaubigungenKosten
für normale Beglaubigungen5,00 €
Unterschriftsbeglaubigungen3,00 €
für Rentenzweckekostenfrei

 

Für die Unterschriftsbeglaubigung muss ein amtliches Ausweisdokument vorgelegt werden.

Bei der Dokumentenbeglaubigung bringen Sie bitte das zu beglaubigende Dokument sowie die entsprechenden Kopien mit. Bitte beachten Sie, dass eine Gebühr in Höhe von 0,90 Euro pro DIN A4-Seite und 1,00 € pro DIN A3-Seite erhoben wird, falls Sie keine Kopien vorlegen können.

Kontakt

Gemeindeverwaltung Schalksmühle, Bürger- und Kundenbüro
Rathausplatz 1
58579 Schalksmühle

Öffnungszeiten
Tag
Montag:08:00 bis 12:00 Uhr und nach Terminvereinbarung 13:30 bis 16:00 Uhr
Dienstag:08:00 bis 12:00 Uhr und nach Terminvereinbarung 13:30 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 17:30 Uhr
Freitag:08:00 bis 12:00 Uhr

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