Abwasserbeseitigung

Abwasserbeseitigung in Schalksmühle

Die Aufgabe der öffentlichen Abwasserbeseitigung wurde zum 01.01.2020 dem Ruhrverband übertragen. Dieser ist für den Bau, Betrieb und die Unterhaltung der öffentlichen Abwasseranlagen zuständig.

Was gehört zur Abwasserbeseitigung?

Die Abwasserbeseitigung umfasst:

  • das Sammeln 
  • das Fortleiten 
  • das Behandeln 

des anfallenden Abwassers.

Dabei wird unterschieden zwischen:

  • Schmutzwasser (z. B. aus Haushalt und Gewerbe) 
  • Niederschlagswasser (Regenwasser) 

Anschluss an die Kanalisation

Grundsätzlich besteht die Verpflichtung, ein Grundstück an die öffentliche Kanalisation anzuschließen, sofern:

  • Abwasser anfällt und 
  • ein betriebsbereiter Kanal vorhanden ist 

Für Neuanschlüsse oder Änderungen ist vorab eine Zustimmung des Ruhrverbandes erforderlich.

Niederschlagswasser

Niederschlagswasser soll – soweit möglich – auf dem Grundstück selbst versickern oder anderweitig dem natürlichen Wasserkreislauf zugeführt werden.

Je nach Art der Einleitung kann hierfür eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich sein.

Entwässerungsgebühren

Für die Inanspruchnahme der Abwasserbeseitigung werden Entwässerungsgebühren erhoben die in einem Bescheid festgesetzt werden.

Sonderfälle

Ist ein Grundstück nicht an die öffentliche Kanalisation angeschlossen, können zusätzliche Gebühren anfallen, insbesondere für:

  • Kleineinleiter 
  • Entsorgung von Klärschlamm 
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