Sperrmüll

Sperrmüll - was tun?

Bitte melden Sie die Abholung online an.

In Ausnahmefällen ist eine Anmeldung mit der Sperrmüll-/Elektroschrottkarte möglich. 
Die ausgefüllte Karte muss spätestens zwei Werktage vor dem Abholtermin im Rathaus abgegeben werden.

Die Abholtermine finden Sie im Abfallkalender.

Bereitstellung der Abfälle

Stellen Sie die Abfälle frühestens am Werktag vor der Abholung und spätestens am Abholtag bis 06:00 Uhr gut sichtbar vor Ihrem Grundstück bereit.
Achten Sie bitte darauf, dass weder der Fahr- noch der Fußgängerverkehr behindert oder gefährdet wird.

Fragen zum Thema Sperrmüll?

Haben Sie Fragen zum Thema Sperrmüll? Wir helfen Ihnen gerne weiter – kontaktieren Sie uns einfach per Mail unter abfall(at)schalksmuehle.de

Ansprechperson

Herr A. Müller

Frau Andrea Soldanski-Hill

Informationen zur Entsorgung von Sperrmüll

Sperrige Abfälle sind Gegenstände, die wegen ihrer Größe nicht in den Restmüllbehälter passen.
Die maximale Länge beträgt 1,50 Meter.

Abfallsäcke für zusätzliche Abfälle

Für größere Abfallmengen oder kleinere Gegenstände, die ausnahmsweise nicht in den Restmüll passen, können Sie Abfallsäcke kaufen.
Diese erhalten Sie gegen Gebühr im Bürger- und Kundenbüro im Rathaus.

Die Abfallsäcke müssen fest zugebunden und rechtzeitig zur Sperrgutabfuhr angemeldet werden.

Möbel weitergeben statt wegwerfen

Gut erhaltene Möbel müssen nicht zwingend zum Sperrgut.
Auf Wunsch können diese auch vom Werkhof Halver abgeholt, aufgearbeitet und anschließend gegen ein geringes Entgelt weiterverkauft werden.

Beispiele hierfür sind:

  • Kartons mit und ohne Inhalt
  • Säcke (mit Ausnahme der gebührenpflichtigen Abfallsäcke)
  • Bauschutt wie z.B. Fliesen
  • Autozubehör und Autoteile
  • Schadstoffbelastete Gegenstände wie Bahnschwellen, Teer- und Dachpappe, Asbestplatten
  • Glas- und Spiegelflächen von Fenstern, Türen, Tischen, Schränken etc. 
     

Bodenbeläge wie Laminat, Parkett oder Vinyl sind für die Abholung in Paketen zu bündeln, z. B. mit Klebeband.

Fliesen sind von der Sperrgutanmeldung ausgeschlossen.

Die Sperrgutabfuhr ist gebührenfrei.

Abfallsäcke sind gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühren für die Abfallsäcke finden Sie hier in dem Bereich Abfallbeseitigungsgebühren. 

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