Kulturförderung

Hinweis für das Jahr 2026

Leider ist das Budget zur Förderung der Kleinkunstveranstaltungen für das Jahr 2026 bereits ausgeschöpft.

Kulturförderung

Förderung von Kleinkunst-Veranstaltungen

Schalksmühle ist eine kulturbegeisterte Gemeinde!

Darum möchten wir auch private Initiativen unterstützen, die mit kulturellen Angeboten zur Vielfalt und Attraktivität unserer Gemeinde beitragen.

Auf Antrag bewilligt die Gemeinde Schalksmühle eine pauschale Festbetragsförderung in Höhe von 250,00 Euro für die Durchführung von Kleinkunstveranstaltungen, Lesungen, Vorträgen, musikalischen Auftritten oder gerne auch ganz neuen, anderen Formaten.

  • Antragsberechtigt sind Vereine, Institutionen und Einzelpersonen aus Schalksmühle.
  • Die Veranstaltung muss öffentlich sein.
  • Die Anzahl der möglichen Teilnehmer*innen soll mindestens 10 Personen betragen.
  • Je Veranstalter*in/Antragsteller*in darf ein Antrag pro Quartal gestellt werden.
  • Die Antragstellung erfolgt im Voraus, spätestens bis 4 Wochen vor dem geplanten Veranstaltungstermin. 

Wir freuen uns über Ihre kreativen Ideen!

Ansprechperson

Frau Funke

Frau Anja Wolf

Fachbereichsleiterin


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