Sie möchten Ihre Stimme per Briefwahl abgeben? Sie haben verschiedene Möglichkeiten:
Die Briefwahlunterlagen bestehen aus:
Sollten Ihre Briefwahlunterlagen unvollständig sein, Sie die Unterlagen trotz rechtzeitigem Antrag nicht erhalten oder sie verlieren, setzen Sie sich bitte unverzüglich mit dem Wahlamt, Tel. 02355 / 84222 oder 02355 / 84224 in Verbindung.
Möchten Sie für eine andere Person Briefwahlunterlagen beantragen, benötigen Sie eine schriftliche Vollmacht. Für die Entgegennahme der Briefwahlunterlagen durch eine bevollmächtigte Person finden Sie eine Vollmacht unterhalb des Wahlscheinantrages auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung. Eine Aushändigung der Unterlagen an Dritte (auch an Ehegatten oder Lebenspartner) ist ohne Vollmacht nicht zulässig.