Fahrerinnen und Fahrer

Wenn man unsere Fahrerinnen und Fahrer fragt, warum sie diese Tätigkeit ehrenamtlich ausüben, dann hört man immer wieder: ,,...weil die Fahrgäste nett, freundlich, ja auch dankbar sind“ und „weil es einfach Spaß macht“.

Zudem kommt natürlich noch das Vereinsleben. Vom Vorstand werden regelmäßig Vereinsfahrten, Grillabende, Schießwettbewerbe, gemeinsame Wanderungen und Weihnachtsfeiern durchgeführt. Auch das gesellige Beisammensein mit anderen Bürgerbusvereinen wird gepflegt.

Bürgerbusfahrerinnen und -fahrer müssen mindestens 21 Jahre alt sein und über mehr als zwei Jahre Fahrpraxis verfügen. Die Altersgrenze für unsere Fahrerinnen und Fahrer liegt bei 75 Jahren.

Die bisherige Fahrerlaubnis muss auf die neuen EU-Klassen umgestellt werden und wird um die Berechtigung zur Fahrgastbeförderung für Bürgerbusse erweitert.

Erforderlich hierfür sind ein polizeiliches Führungszeugnis, zwei Passfotos und der Nachweis über die ärztliche Untersuchung. Diese wird durch einen Arbeits- bzw. Betriebsmediziner durchgeführt.

Abschließend erfolgt eine Einweisung in das Fahrzeug, den Fahrplan und die Linien durch den Fahrdienstleiter des Bürgerbusvereins Schalksmühle und zusätzlich durch einen Verkehrsmeister der Märkischen Verkehrsgesellschaft.

Alle damit verbundenen Kosten trägt der Bürgerbusverein Schalksmühle, der bei diesem Verfahren auch stets mit Rat und Tat zur Seite steht.

Wer unschlüssig ist, ob diese ehrenamtliche Tätigkeit etwas für sie oder ihn ist, kann gerne einmal bei einer „Schnuppertour“ mitfahren.