Melderegisterauskunft

Wenn Sie eine Auskunft aus dem Melderegister wünschen, so müssen Sie diese schriftlich oder persönlich im Bürger- und Kundenbüro beantragen. Die einfache Melderegisterauskunft umfasst die Auskunft über den Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und die aktuelle Anschrift.

Wünschen Sie eine erweiterte Melderegisterauskunft, so ist diese ebenfalls schriftlich oder persönlich zu beantragen. Hierbei ist jedoch ein berechtigtes Interesse glaubhaft zu machen. Die Auskunft wird dann über den Vor- und Familiennamen, Doktorgrad, Tag und Ort der Geburt, frühere Vor- und Familiennamen, Familienstand (beschränkt auf den Status, ob verheiratet oder nicht), Staatsangehörigkeiten, frühere Anschrift, Tag des Ein- und Auszuges, gesetzliche Vertreter sowie Sterbetag- und Ort erteilt.

Werden von Ihnen Archivauskünfte (z.B. für Rentenzwecke) benötigt, so sind diese Auskünfte schriftlich zu stellen. Sie umfassen jedoch keine Ahnenforschung.

Die Gebühren für die Melderegisterauskünfte werden im Voraus erhoben.
Die Zahlung kann in Form von Verrechnungsschecks, Bargeld oder nachgewiesenen Überweisungen auf das Konto der Gemeinde Schalksmühle erfolgen.

einfache Melderegisterauskunft:     11,00 Euro
erweiterte Melderegisterauskunft:  15,00 Euro
Archivauskunft:                            10,00 Euro

Geben Sie bitte für alle Auskünfte Vor- und Familiennamen, Geburtsdatum und eventuell frühere Anschriften der gesuchten Person an. Ein rechtliches bzw. berechtigtes Interesse für eine erweiterte Melderegisterauskunft kann z.B. durch die Vorlage eines Mahnbescheides oder sonstigen Vollstreckungstitel nachgewiesen werden.

Weiterhin müssen Sie sich durch die Vorlage eines amtlichen Ausweisdokumentes (Personalausweis, Reisepass) vor Erteilung der Auskunft ausweisen.

Bundesmeldegesetz

Kontakt

Frau Isabell Giontas

Details

Frau Heike Scharfenberg

Details

Frau Kiymet Yazgan

Details