Gaststättenerlaubnis

Wer ein Gaststättengewerbe betreiben will und beabsichtigt Alkohol zu verabreichen, benötigt eine Gaststättenerlaubnis.

Die Amtshandlung "Entscheidung über die Erlaubnis zum Betrieb eines Gaststättengewerbes (§ 2 Abs. 1 GastG) fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt (ABl. EU Nr. L 376 S. 36).

Die Gebührenfestsetzung ist nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordung für das Land Nordrhein-Westfalen (AVerwGebO NRW) daher auf den Verwaltungsaufwand begrenzt.

Für ein durchschnittliches Erlaubnisverfahren (ohne außergewöhnlichen Prüfungs- und Gesprächsbedarf, sowie Komplikationen) beträgt die Verwaltungsgebühr ab 01.01.2019 ca. 998,00 Euro.

  • Antrag auf Erteilung einer Gaststättenerlaubnis
  • Personalausweis oder Reisepass, ggfls. Aufenthaltstitel
  • Grundriss sowie Lageplan der Gaststätte
  • Pachtvertrag
  • Gesundheitszeugnis (Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz)
  • Unterrichtungsnachweis der Industrie- und Handelskammer oder entsprechenden Ausbildungsnachweis (z. B. Köche, Restraurantfachleute, etc.)
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden
  • Gewerbezentralregisterauskunft
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
  • bei Übernahme einer Gaststätte zusätzlich eine Verzichtserklärung des Vorgängers

§ 2 des Gaststättengesetzes (GastG)

Kontakt

Frau W. Winkhaus

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Frau Salonikia Samara

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Frau Vera Mölders

Sachgebietsleiterin

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