Die Wahl zum 10. Europäischen Parlament findet am Sonntag, den 9. Juni 2024 statt.
Das Alter für die Wahlberechtigung bei Europawahlen ist erstmals für die Wahl im Jahr 2024 von bisher 18 auf 16 Jahre herabgesetzt worden.
Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sowie alle in Deutschland wohnhaften Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und -bürger), die am Wahltage das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben.
Die Wahlbenachrichtigungen werden den Wahlberechtigten frühestens ab Mittwoch, den 8. Mai 2024 zugestellt.
Sollten Sie bis spätestens 19. Mai 2024 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, obwohl Sie wahlberechtigt sind, empfehlen wir Ihnen, sich unverzüglich mit dem Wahlamt der Gemeinde Schalksmühle, Telefon: 02355 / 84222 oder 02355 / 84224 in Verbindung zu setzen.