Briefwahl

Antrag

Sie möchten Ihre Stimme per Briefwahl abgeben? Sie haben verschiedene Möglichkeiten: 

  • Bis Mittwoch, 19. Februar 2025, 12:00 Uhr können Briefwahlunterlagen online beantragt werden. Danach steht der Onlineservice nicht mehr zur Verfügung. Nach diesem Zeitpunkt können Sie die Unterlagen noch bis Freitag, 21.02.2025, 18:00 Uhr im Rathaus, Bürger- und Kundenbüro beantragen und abholen.
     
  • Bis Freitag, 21. Februar 2025, 15:00 Uhr (Eingang bei der Gemeindebehörde) können Sie die Briefwahlunterlagen schriftlich beantragen. Füllen Sie dazu den Antrag auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung aus und senden diesen Antrag an die Gemeinde Schalksmühle, Rathausplatz 1, 58579 Schalksmühle, frankiert zurück. Bitte beachten Sie die Postlaufzeit und die Portoerhöhung der Deutschen Post auf 0,95 €! Der Antrag muss bis Freitag, 21.02.2025, 15:00 Uhr im Rathaus vorliegen. Sollte Ihr schriftlicher Briewahlantrag nach dem 19.02.2025 bei der Gemeindeverwaltung eingehen, können die Unterlagen nur noch bis Freitag, 21.02.2025, 15:00 Uhr persönlich oder mit schriftlicher Vollmacht durch einen Bevollmächtigten im Rathaus abgeholt werden, um einen rechtzeitgen Zugang sicherzustellen.
     
  • Bis Freitag, 21. Februar 2025, 15:00 Uhr haben Sie ebenfalls die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen persönlich im Rathaus, Bürger- und Kundenbüro, Rathausplatz 1, 58579 Schalksmühle, zu beantragen. Bitte bringen Sie dafür Ihren Personalausweis oder Reisepass mit. Sie können die Unterlagen in der Regel direkt mitnehmen oder bei Bedarf auch in einer Wahlkabine vor Ort ausfüllen und direkt im Rathaus einreichen. 
     
  • Sollten Sie Ihre Briefwahlunterlagen rechtzeitig beantragt und diese nicht erhalten oder verloren haben, können Sie in diesem Fall persönlich oder mit Vollmacht zusätzlich noch am Samstag, 22. Februar 2025 zwischen 9 und 12 Uhr Ersatzunterlagen beantragen. Bitte nehmen Sie in diesem Fall möglichst vorab telefonisch mit dem Wahlamt Kontakt auf: 02355 / 840.
     
  • Für den besonderen Ausnahmefall, dass Sie nachweislich plötzlich erkranken, können Sie noch am Wahlsonntag, 23. Februar 2025 bis 15 Uhr Briefwahlunterlagen beantragen. Bitte nehmen Sie in diesem Fall möglichst telefonisch mit dem Wahlamt Kontakt auf: 02355 / 840.
     
  • Eine telefonische Beantragung von Briefwahlunterlagen ist nicht möglich.

Rückgabe der Briefwahlunterlagen

Damit Ihre ausgefüllten Briefwahlunterlagen berücksichtigt werden können, müssen diese bis Sonntag, 23.02.2025 um 18:00 Uhr im Rathaus der Gemeinde Schalksmühle vorliegen.

Bitte beachten Sie bei postalischer Rücksendung die Postlaufzeit.

Die Briefwahlunterlagen können auch direkt in den Hausbriefkasten am Haupteingang des Rathauses, Rathausplatz 1, 58579 Schalksmühle eingeworfen werden.

Inhalt der Briefwahlunterlagen

Die Briefwahlunterlagen bestehen aus:

  • Ihrem Wahlschein,
  • dem amtlichen Stimmzettel,
  • dem amtlichen weißen Stimmzettelumschlag,
  • dem amtlichen roten Wahlbriefumschlag.
  • Merkblatt

Sollten Ihre Briefwahlunterlagen unvollständig sein, Sie die Unterlagen trotz rechtzeitigem Antrag nicht erhalten oder sie verlieren, setzen Sie sich bitte unverzüglich mit dem Wahlamt, Tel. 02355 / 84222 oder 02355 / 84224 in Verbindung.

Briefwahl für andere Personen beantragen

Möchten Sie für eine andere Person Briefwahlunterlagen beantragen, benötigen Sie eine schriftliche Vollmacht. Für die Entgegennahme der Briefwahlunterlagen durch eine bevollmächtigte Person finden Sie eine Vollmacht unterhalb des Wahlscheinantrages auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung. Eine Aushändigung der Unterlagen an Dritte (auch an Ehegatten oder Lebenspartner) ist ohne Vollmacht nicht zulässig.

Ihre Ansprechpersonen

Frau Sonja Vöbel

s.voebel@​schalksmuehle.de 02355 84-222 Adresse | Öffnungszeiten | Details

Frau Sabrina Knappe

s.knappe@​schalksmuehle.de 02355 84-224 Adresse | Öffnungszeiten | Details