Sie möchten Ihre Stimme per Briefwahl abgeben? Sie haben verschiedene Möglichkeiten:
Damit Ihre ausgefüllten Briefwahlunterlagen berücksichtigt werden können, müssen diese bis Sonntag, 23.02.2025 um 18:00 Uhr im Rathaus der Gemeinde Schalksmühle vorliegen.
Bitte beachten Sie bei postalischer Rücksendung die Postlaufzeit.
Die Briefwahlunterlagen können auch direkt in den Hausbriefkasten am Haupteingang des Rathauses, Rathausplatz 1, 58579 Schalksmühle eingeworfen werden.
Die Briefwahlunterlagen bestehen aus:
Sollten Ihre Briefwahlunterlagen unvollständig sein, Sie die Unterlagen trotz rechtzeitigem Antrag nicht erhalten oder sie verlieren, setzen Sie sich bitte unverzüglich mit dem Wahlamt, Tel. 02355 / 84222 oder 02355 / 84224 in Verbindung.
Möchten Sie für eine andere Person Briefwahlunterlagen beantragen, benötigen Sie eine schriftliche Vollmacht. Für die Entgegennahme der Briefwahlunterlagen durch eine bevollmächtigte Person finden Sie eine Vollmacht unterhalb des Wahlscheinantrages auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung. Eine Aushändigung der Unterlagen an Dritte (auch an Ehegatten oder Lebenspartner) ist ohne Vollmacht nicht zulässig.