Bundestagswahl 2025

Die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag findet am Sonntag, den 23. Februar 2025 statt.

Wahlberechtigung

Für die Teilnahme an der Bundestagswahl am 23.02.2025 müssen Sie am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten. Sie dürfen nicht nach § 13 Bundeswahlgesetz vom Wahlrecht ausgeschlossen sein. 

Wahlberechtigt sind gemäß § 12 des Bundeswahlgesetzes alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes. Für Deutsche im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag außerhalb der Bundesrepublick Deutschland leben, gilt § 12 Absatz 2 des Bundeswahlgesetzes. 

Zustellung der Wahlbenachrichtigungen

Die Wahlbenachrichtigungen werden den Wahlberechtigten frühestens ab Freitag, 24.01.2025 zugestellt.

Sollten Sie bis spätestens 30. Januar 2025 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, obwohl Sie wahlberechtigt sind, empfehlen wir Ihnen, sich unverzüglich mit dem Wahlamt der Gemeinde Schalksmühle, Telefon: 02355 / 84222 oder 02355 / 84224 in Verbindung zu setzen.

Ausgabe/Versand von Briefwahlunterlagen voraussichtlich erst ab 07.02.2025

Ausgabe bzw. Versand von Briefwahlunterlagen sind erst nach Druck und Lieferung der Stimmzettel möglich (voraussichtlich 7. Februar 2025). Wir bitten bis dahin um Geduld.


So geben Sie Ihre Stimme ab

  • Suchen Sie am Wahltag zwischen 8:00 - 18:00 Uhr das auf Ihrer Wahlbenachrichtigung bezeichnete Wahllokal auf. Dort haben Sie gegen Vorlage Ihrer Wahlbenachrichtigung oder Ihres Personalausweises bzw. Reisepasses die Möglichkeit, Ihre Stimme abzugeben.
     
  • Gegen Abgabe des Wahlscheines und unter Vorlage Ihres Personalausweises oder Reisepasses können Sie Ihre Stimme im Wahlkreis 148 Märkischer Kreis I abgeben. Zum Wahlkreis 148 zählen neben der Gemeinde Schalksmühle die Kommunen Halver, Herscheid, Kierspe, Lüdenscheid und Meinerzhagen. Einen Wahlschein besitzen Sie nur, wenn Sie zuvor Briefwahl beantragt haben. Dieser ist nicht mit einer Wahlbenachrichtigung zu verwechseln, die alle Wahlberechtigten erhalten haben. 
     
  • Gegen Einsendung des Wahlscheines durch Briefwahl (inkl. der Briefwahlunterlagen). Sie brauchen den Wahlbrief im Inland nicht zu frankieren, wenn Sie ihn bei der Deutschen Post AG einliefern. Wichtig: Der Wahlbrief muss am 23.02.2025 spätestens bis 18.00 Uhr im Rathaus, Rathausplatz 1, 58579 Schalksmühle, eingegangen sein; später eingehende Wahlbriefe werden bei der Wahl nicht berücksichtigt.
     
  • Hier geht es direkt zum Online-Briefwahlantrag (online möglich bis 19.02.2025, 12 Uhr).
    Weitere Informationen finden Sie unter dem nachstenen Button “Briefwahl”. 



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R.Voss@​schalksmuehle.de 02355 84-220 Fachbereich I - Zentrale Dienste und Finanzen Adresse | Öffnungszeiten |

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