Die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag findet am Sonntag, den 23. Februar 2025 statt.
Für die Teilnahme an der Bundestagswahl am 23.02.2025 müssen Sie am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten. Sie dürfen nicht nach § 13 Bundeswahlgesetz vom Wahlrecht ausgeschlossen sein.
Wahlberechtigt sind gemäß § 12 des Bundeswahlgesetzes alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes. Für Deutsche im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag außerhalb der Bundesrepublick Deutschland leben, gilt § 12 Absatz 2 des Bundeswahlgesetzes.
Die Wahlbenachrichtigungen werden den Wahlberechtigten frühestens ab Freitag, 24.01.2025 zugestellt.
Sollten Sie bis spätestens 30. Januar 2025 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, obwohl Sie wahlberechtigt sind, empfehlen wir Ihnen, sich unverzüglich mit dem Wahlamt der Gemeinde Schalksmühle, Telefon: 02355 / 84222 oder 02355 / 84224 in Verbindung zu setzen.
Ausgabe bzw. Versand von Briefwahlunterlagen sind erst nach Druck und Lieferung der Stimmzettel möglich (voraussichtlich 7. Februar 2025). Wir bitten bis dahin um Geduld.