Eltern und Arbeitgeber erhalten über den nachfolgenden Link Informationen über die Erstattungsmöglichkeiten bei Betreuungsbedarf von Kindern in Quarantäne
Bitte beachten Sie im Bereich Rechtsvorschriften die aktuelle Coronabetreuungsverordnung.
Weitere Auskünfte erhalten Sie direkt in den jeweiligen Einrichtungen. Die Kontaktdaten finden Sie auf unserer Homepage