(Letzte wichtige Änderungen: Fahrdienst vom Seniorenpark Reeswinkel für Senioren zum Impfzentrum; Coronaschutzverordnung ab 25.01.2021 sowie Neuregelungen zur Maskenpflicht in bestimmten Bereichen; Vorwort des Bürgermeisters; Fallzahlen in Schalksmühle; Rathausschließung).
Diese Zahlen bleiben solange aktuell, bis Änderungen veröffentlicht werden und gelten daher auch nach dem Datum der letzten Änderungszeit auf dieser Seite weiter.
Bitte wenden Sie sich bei Fragen zum Thema Impfung (medizinischer Natur oder bzgl. Terminanfragen) direkt an die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe.
Sie erreichen die Hotline durchgehend (24/7) unter der Rufnummer 116 117.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite des Märkischen Kreises.
Der Seniorenpark Reeswinkel bietet für alle Schalksmühler Senioren einen kostenlosen Fahrdienst zum Impfzentrum an. Das Angebot ist kostenlos. Wer möchte hat die Möglichkeit für den Kinderschutzbund in Lüdenscheid zu spenden. Interessierte können sich zwischen 10.30 - 12 Uhr unter 02355 / 50160 beim Seniorenpark melden.
Die aktuellste Fassung der Coronaschutzverordnung sieht ab dem 25.01.2021 unter anderem folgende Neuregelungen vor:
In folgenden Bereichen besteht die Pflicht, medizinische Masken (OP-Masken, FFP2-Masken oder vergleichbare Masken z. B. KN95/N95) unabhängig von der Einhaltung eines Mindestabstandes zu tragen:
Dies gilt nicht für Kinder unter 14 Jahren, soweit sie aufgrund der Passform keine medizinische Maske tragen können. In diesem Fall ist eine Alltagsmaske (textile Mund- und Nasenbedeckung) zu tragen.
Die Kontaktbeschränkungen gelten fort. Zulässig sind nur Treffen mit einer Person eines weiteren Haushaltes inkl. der in deren Haushalt lebenden Kinder.
Partys und vergleichbare Feiern bleiben generell untersagt. Dies gilt auch für den privaten Raum!
Es bleibt dabei, dass eine Alltagsmaske ist auch im unmittelbaren Umfeld von Einzelhandelsgeschäften, auf dem Grundstück des Geschäftes sowie auf den zum Geschäft zugehörigen Parkplatz und Zuwegung zum Geschäft zu tragen ist.
Ebenso gilt fort, dass in geschlossenen Räumen im öffentlichen Raum ist eine Alltagsmaske zu tragen ist.
Der Verkauf von alkoholischen Getränken ist zwischen 23 Uhr und 6 Uhr weiterhin untersagt.
Der weitreichende Lockdown für Geschäfte und Verkaufsstellen gilt bis 14.02.2021 fort.
Es gelten Einreisebestimmungen und insb. sog. "Virusvarianten-Gebieten" (derzeit Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland, Irland, Südafrika und Brasilien). Einzelheiten sind in der Coronaeinreiseverordnung unter den Rechtsvorschriften geregelt.
Die aktuellen und neuen Verordnungen sind wie gewohnt im Bereich Rechtsvorschriften veröffentlicht.