Schwerbehinderung, Antrag auf Feststellung

Sie sind schwerbehindert und möchten einen entsprechenden Antrag auf Feststellung Ihrer Behinderung stellen? 

Für die Feststellung von Schwerbehinderungen sind die Kreise und kreisfreien Städte zuständig. Nähere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Märkischen Kreises oder beim Fachdienst Schwerbehindertenrecht im Kreishaus II in Altena, Bismarckstraße 17, 585762 Altena (Tel.: 02352/966-60, Fax: 02352/966-7167).

Antragsvordrucke auf Feststellung und Verschlimmerung Ihrer Behinderung erhalten Sie auch bei der Gemeindeverwaltung Schalksmühle.



 

Angaben zur Person, zu gesetzlichen Vertretern, Betreuern und Bevollmächtigten, Anschrift Ihrer Krankenkasse, Gesundheitsstörung, Anschrift Hausarzt und Fachärzte, Angaben zu Krankenhausbehandlung, Angaben zu Rehabilitationsverfahren.

Frau Emina Halilovic

Sachgebiet Soziales
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Svenja Tremmel

Sachgebiet Soziales
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Frau Salonikia Samara

Sachgebiet Öffentliche Ordnung und Personenstandswesen Sachgebiet Soziales
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