
Die heutige Gemeinde mit den größeren Ortsteilen Schalksmühle, Hülscheid und Dahlerbrück entstand im Rahmen der Kommunalen Neugliederung 1969/70.
Zum 1.1.1969 wurden die früheren amtsangehörigen Gemeinden Schalksmühle ( vorher Amt Halver ) und Hülscheid ( bis dahin Amt Lüdenscheid ) zur neuen amtsfreien Gemeinde Schalksmühle zusammengeschlossen. Ein Jahr später wurde der zur Gemeinde Breckerfeld gehörende Ortsteil „Im Dahl" in Dahlerbrück in die Gemeinde eingegliedert.
Eine der ältesten Urkunden von Hülscheid aus dem Jahre 1350.
Die Freibauern von Hülscheid waren zu einer Freigrafschaft unter der Führung eines Freigrafen zusammengefaßt. In der Zeit ihrer größten Ausdehnung umfaßte die Freigrafschaft Hülscheid nach einer Urkunde von 1478 neben dem Kirchspiel Hülscheid auch den nordwestlichen Teil des Kirchspiels Lüdenscheid (z. B. Wehberg, Brügge, Winkhausen). Die Landesherren versuchten im Laufe der Zeit die Rechte der Freibauern zu beschneiden. Sicherheitshalber ließen sich die Freibauern ihre Sonderrechte verschiedentlich vom Landesherren bestätigen.
Eine solche Bestätigung ist die Urkunde von 1350. Graf Engelbert III. von der Mark verbrieft im Jahre 1350 "den Vryen tho Huelschede" ihre Rechte.
Dahlerbrück hat nach alter Überlieferung seinen Namen von der Dahler Brücke, an der die nach einer Urkunde des Herzogs Wilhelm von Cleve-Jülich vom 27. Mai 1588 als Zwangsmühle konzessionierte „Dahler Mühle" (später Glörmühle) stand. Sie war von „Johan thom Daele" errichtet worden.
Durch die abgebildete Urkunde vom 17. Nov. 1766 bestätigte Friedrich der Große, König von Preußen, mit seiner Unterschrift die Begründung eines Erbpachtverhältnisses an dieser Mühle.