
Im Rahmen der o.g. Satzung haben private Grundstückseigentümer die Pflicht, Ihr Grundstück an die öffentliche Abwasseranlage anzuschließen. Der Anschluss bedarf einer vorherigen Genehmigung durch die Gemeinde. Der Antrag auf Herstellung eines Kanalanschlusses ist vom Grundstückseigentümer unter Beifügung eines Lageplanes mit der gewünschten Anschlussstelle bei der Gemeinde einzureichen. Die Kanalanschlussgenehmigung wird unter Auflagen und Bedingungen erteilt. Eine Abnahme bzw. eine Fertigstellungsanzeige ist erforderlich. Die entsprechenden Vordrucke finden sie unten.
8,50 € Gebühr für die Kanalanschlussgenehmigung
Kennzeichnung
Lageplan
| Tag | Uhrzeit |
|---|---|
| Montag: | 08:00 Uhr - 12:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr |
| Dienstag: | 08:00 Uhr - 12:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr |
| Mittwoch: | 08:00 Uhr - 12:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr |
| Donnerstag: | 08:00 Uhr - 12:30 Uhr und 13:30 Uhr - 17:30 Uhr |
| Freitag: | 08:00 Uhr - 12:00 Uhr |