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Kanalanschluss

öffentliche Abwasserbeseitigung

Im Rahmen der o.g. Satzung haben private Grundstückseigentümer die Pflicht, Ihr Grundstück an die öffentliche Abwasseranlage anzuschließen. Der Anschluss bedarf einer vorherigen Genehmigung durch die Gemeinde. Der Antrag auf Herstellung eines Kanal­anschlusses ist vom Grundstückseigentümer unter Beifügung eines Lageplanes mit der gewünschten Anschlussstelle bei der Gemeinde einzureichen. Die Kanalanschluss­genehmigung wird unter Auflagen und Bedingungen erteilt. Eine Abnahme bzw. eine Fertigstellungsanzeige ist erforderlich. Die entsprechenden Vordrucke finden sie unten.

Kosten

8,50 € Gebühr für die Kanalanschlussgenehmigung

Notwendige Unterlagen

Kennzeichnung
Lageplan


Formulare und Informationen zu diesem Produkt: 

Weitere Auskünfte erhalten Sie hier:  

6 SG Kanalbau und -unterhaltung


Gemeindeverwaltung Schalksmühle
Rathausplatz 1
58579 Schalksmühle

Telefon: 02355 / 84-0
Fax: 02355 / 84-299
TagUhrzeit
Montag:08:00 Uhr - 12:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Dienstag:08:00 Uhr - 12:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Mittwoch:08:00 Uhr - 12:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Donnerstag:08:00 Uhr - 12:30 Uhr und 13:30 Uhr - 17:30 Uhr
Freitag:08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Zuständige Mitarbeiter/innen:

Herr Andreas Mikoleit
Telefon: 02355 / 84-267
Telefax: 02355 / 84-295
E-Mail: A.Mikoleit@schalksmuehle.de

Weitere Informationen zu diesem Mitarbeiter
Herr Olaf Kunze
Telefon: 02355 / 84-281
Telefax: 02355 / 84-295
E-Mail: O.Kunze@schalksmuehle.de

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