
Gemäß § 5 der Gemeindeordnung in Verbindung mit § 3 der Hauptsatzung bestellt die Gemeinde Schalksmühle eine Gleichstellungsbeauftragte. Die Gleichstellungsbeauftragte unterstützt den Fachbereich für Rat und Personal und wirkt bei der Ausführung des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen sowie aller Vorschriften und Maßnahmen, die Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frau und Mann haben oder haben können mit. Dies gilt auch für die Aufstellung des Frauenförderplans sowie für die Erstellung des Berichts über die Umsetzung des Frauenförderplans.
| Tag | Uhrzeit |
|---|---|
| Montag: | 08:00 Uhr - 12:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr |
| Dienstag: | 08:00 Uhr - 12:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr |
| Mittwoch: | 08:00 Uhr - 12:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr |
| Donnerstag: | 08:00 Uhr - 12:30 Uhr und 13:30 Uhr - 17:30 Uhr |
| Freitag: | 08:00 Uhr - 12:00 Uhr |